Konstruktion und Aufbau von Schutzeinhausungen für Exponate Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-068
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konstruktion und Aufbau von Schutzeinhausungen für Exponate
In Vorbereitung auf die Baumaßnahmen des zweiten Realisierungsabschnittes im Sammlungsgebäude des Deutschen Museums müssen 30 Abteilungen beräumt werden. in drei Ausstellungen befinden sich Exponate, die aus Konservatorischen Gründen nicht beräumt werden können. Diese Exponate müssen für die Dauer der Baumaßnahme mit Schutzeinhausungen versehen werden.
Diese Ausschreibung beinhaltet die Konstruktion, den Aufbau und teilweise den Umbau dieser Schutzeinhausungen
Diese Ausschreibung richtet sich daher vornehmlich an Zimmereien oder ähnliche Firmen mit Erfahrungen in der Denkmalpflege.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Die zu schützenden Exponate müssen aufgrund ihrer Größe bzw. ihrer Komplexität auf der Baustelle verbleiben und vollständig eingehaust werden.
Die Einhausungen sollen vorwiegend als Holzrahmenkonstruktionen, mit OSB beplankt, ausgeführt werden.
Um die Exponate vor den Baumaßnahmen zu schützen, müssen alle Einhausungen folgende Anforderungen erfüllen:
Wasserdicht
Staubdicht (Plattenkanten verklebt)
Durchstoßsicher
Funkenbeständig
Kontur möglichst eng am Exponat
Die Maßnahmen beinhalten das Abbinden von Kantholz, die Vormontage von größtmöglichen Fertigteilen, das Anliefern und Aufstellen der Teile inklusive aller Kleinteile, Befestigungs- und Dichtungsmaterialien und das Erstellen notwendiger Aussteifungen. Die Größe der Einbringöffnungen in den jeweiligen Abteilungen ist zu beachten.
Das Arbeiten in einem denkmalgeschützten Gebäude und an historischen Exponaten erfordert eine besonders erhöhte Vorsicht und Sorgfalt.
Während der Montage ist darauf zu achten, dass die zu schützenden Bauteile, nicht beschädigt oder verschmutzt werden.
Jegliche Verbindungen (z.B. Dübel, Schrauben, Nägel, etc.), die das zu schützende Bauteil durchdringen oder tangieren, sind untersagt. Falls eine Durchdringung unvermeidbar ist, ist diese mit dem Auftraggeber abzustimmen und so herzustellen, dass eine Beschädigung des Bauteils vermieden wird.
Sämtliche angegebenen Maße sind vom Auftragnehmer vor Ort zu überprüfen und ggf. neu zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. L124 Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmer
geeigneter Höhe
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder
Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens
5.000.000,00€
abschließen werden.
Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot ist das Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung
einzureichen, mit Angabe unter Punkt IV von 3 geeigneten Referenzen über
vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren.
Nachweis Referenzen
Mit dem Angebot ist das Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung
einzureichen, mit Angabe unter Punkt IV von 3 geeigneten Referenzen über
vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124
zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und
Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht), Ausschlussgründen,
Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeben.
*
Vor der Angebotserstellung ist eine Besichtigung des Objektes notwendig
(Mindestanforderung). Angebote ohne die erfolgte Besichtigung können nicht
gewertet werden. Eine Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist vom
Auftragnehmer zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.
Eine Besichtigung ist möglich in KW 04 bis KW 06 / 2023.
Terminanfragen bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse:
[gelöscht]
*
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.evergabeonline.
de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.
evergabe-online.de (in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter
Signatur) möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder EMail
sind nicht zugelassen.
*
Rückfragen sind ausschließlich schriftlich und in deutscher Sprache über das e-Vergabe-Portal an das Deutsche Museum zu richten.
Die Vergabeunterlagen sind von dem Bieter unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen gegebenenfalls auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der o.g. Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne des Wettbewerbs nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.