Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude der Zentrale des Goethe-Instituts Referenznummer der Bekanntmachung: 73/202301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude der Zentrale des Goethe-Instituts
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet die sich nach festgelegten Standards und Zeitabständen wiederholende, fachgerechte Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der Fußböden und Bodenbeläge, der sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der Raumausstattung.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A 1 "Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung Zentrale" zu entnehmen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude mit Seminarbetrieb. Es sind innerhalb der Unterhaltsreinigung gem. dieser Leistungsbeschreibung 7 Stockwerke zu reinigen.
Die Raumarten im Gebäude sind in folgende Reinigungsgruppen (RG) eingeteilt:
0: Putzkammern: Eigenreinigung
A: Büro- und Kopierräume
B: Besprechungsräume
C: Cafeteria Essbereich
D: Besprechung/ Community-Räume
E: Teeküche
F: Toilette
G: Dusche/Umkleide
H: Büroflur
I: Eingangsbereich
J: Treppe
K: Aufzug
L: Flur Treppenhaus
Z: Keller/Lager/Küchenbereich Cafeteria: keine turnusmäßige
Unterhaltsreinigung
Zur Einordnung einer jeden Reinigungsgruppe dient die Tabelle in Anlage A3 "Raumplan und Reinigungsfläche".
Dreifache Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.).
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
F) Haftpflichtversicherung mit den im Vertrag genannten Deckungssummen, welche die Risiken gemäß § 19 und § 20 des Vertrages in voller Höhe deckt. Ein Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Im Vertrag genannte Deckungssummen je Versicherungsfall:
a. Personenschäden über 3.000.000,-EUR
b. Sach- und Umweltschäden über 1.500.000,-EUR
c. Schlüsselverlustschäden über 250.000,-EUR
d. Bearbeitungsschäden über 500.000,-EUR
e. Allmählichkeitsschäden über 1.000.000,-EUR
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage B.6.).
Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Dienstleistungen im Bereich der Gebäudeunterhaltsreinigung.
H) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung liegen. (Anlage B.7)
Mindestanforderung zu H): Es sind mindestens 3 (drei) Referenzen zur Unterhaltsreinigung mit einer Reinigungsfläche von mindestens 500.000 m²/Jahr vorzulegen
A) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Anlage B. 9).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
B) Eigenerklärung über Vereinbarung betreffend der Einhaltung des Mindestlohngesetzes: Der Bieter hat ausdrücklich zu bestätigen, dass er diese Vereinbarung zur Kenntnis genommen hat und sein Angebot auch diese Vereinbarung umfasst. (Anlage B.10).
C) Die Objektbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Siehe zur Vereinbarung eines Termins Ziffer IV.3 dieser Bekanntmachung sowie Ziffer 7.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Dokument AAA Anschreiben Unterhaltsreinigung Zentral).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer III.2.2), Objektbesichtigung: Die Besichtigung des zu reinigenden Objekts ist für eine Teilnahme am Verfahren verpflichtend. Besichtigungstermine sind möglich im Zeitraum ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung bis zum 01.03.2023.
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins per E-Mail an : [gelöscht].
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRW8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland