Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 82-2022-FL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9081840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst („TV-Fahrradleasing“) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 15). Der Auftraggeber möchte die positiven Auswirkungen von gesudheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu will der Auftraggeber den ca. 300 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages/der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitenden jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen 500,00 € bis max. 7.000,00 € inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
- Zusatzversicherungsleistungen
Zusatzversicherungsleistungen (Neuraddeckung bei Diebstahl und wirtschaftlichem Totalschaden (anstatt Zeitwerterstattung), GAP-Versicherung etc., geringere Bagatellschadensgrenze) sind optional anzubieten.
Der Preis für Zusatzversicherungsleistungen ist zwar im Preisblatt anzugeben und wird im Zuschlagsfall verbindlich. Er fließt aber nicht in die preisliche Bewertung ein. Die Mitarbeitenden (Leasingnehmer) bekommen – soweit die Zusatzversicherungsleistungen angeboten wurden – die Möglichkeit (Option), diese freiwillig dazu zu buchen.
- Full-Service-Wartungsvertrag
Über den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag hinaus sollen die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, einen Full-Service-Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser muss noch mindestens den kostenlosen Austausch von Verschleißteilen abdecken. Die über die für den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag notwendigen Kosten des Full-Service-Wartungsvertrages sind von dem Mitarbeitenden selbst im Rahmen der Gehaltsumwandlung zu tragen.
Der Preis für einen Full-Service-Wartungsvertrag ist zwar im Preisblatt anzugeben und wird im Zuschlagsfall verbindlich. Er fließt aber nicht in die preisliche Bewertung ein. Die Mitarbeitenden (Leasingnehmer) bekommen – soweit ein Full-Service-Wartungsvertrag angeboten wurde – die Möglichkeit (Option), diesen freiwillig dazu zu buchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG)
- Erklärung über die ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens oder am Wohnsitz
- Erklärung des Bieters zum Russland-Sanktionspaket
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Zudem wird der öffentliche Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung Haftpflichtversicherung:
a) Für Personen- und Sachschäden: 2.000.000 € (pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert)
b) Für Vermögensschäden: 100.000 € (pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert)
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen mit der Erbringung von wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen – unter Angabe von Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, Auftragswert, Vertragslaufzeit sowie Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-MailAdresse). Vergleichbar sind alle Dienstleistungen im Rahmen von Dienstfahrradleasing-Modellen mit erprobten Konzepten bei Arbeitgebern, die in der Größenordnung der vorliegenden Anzahl an Beschäftigten (ca. 300 bis 400) entsprechen. Die Zahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt muss mind. 300 Mitarbeitende betragen, von denen in der Auftragslaufzeit mind. 10 % der Mitarbeitenden vom Angebot des Dienstfahrradleasings Gebraucht gemacht haben.
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Anlage 2 Leistungsbeschreibung
Anlage 3 Rahmenvereinbarung
Anlage 4 Erläuterungen der Zuschlagskriterien
Anlage 5 Bewertungsrahmen und Bewertung der Einzelkriterien
Anlage 6 Angebotsschreiben
Anlage 7 Preisblatt
Anlage 8 Eigen- und Verpflichtungserkärungen
Anlage 9 Bietergemeinschaft (soweit einschlägig)
Anlage 10 Nachunternehmereinsatz (soweit einschlägig)
Anlage 11 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer (soweit einschlägig)
Anlage 12 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit einschlägig)
Anlage 13 VOL-B
- Gegebenenfalls Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren sowie Klarstellungen im Vergabe-verfahren
- Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
- Gegebenenfalls weitere Angebotsunterlagen des Auftragnehmers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.