WE 0340-19a VOB kep - Tiefgaragentor, Belgradstraße 75, München Referenznummer der Bekanntmachung: 0340-19a VOB kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 0340-19a VOB kep - Tiefgaragentor, Belgradstraße 75, München
TG-Tor für den Neubau eines Wohnhauses und Bürgerbüros mit Tiefgarage sowie integriertem Haus für Kinder und Tageskindertreff in der Belgradstraße, München
München, Belgradstraße 75
TG-Tor für den Neubau eines Wohnhauses und Bürgerbüros mit Tiefgarage sowie integriertem Haus für Kinder und Tageskindertreff in der Belgradstraße, München
Hierfür ist im Einzelnen notwendig:
1 St Kipptorelement mit Nebentür Anlagenbreite: 4,09x2,58 (bxh)
Toranlage ca. 2,72x2,51m (bxh),
Nebentür ca. 1,28x2,51m (bxh mit Obentürschließer)
50 St Handsender
1 Bediensäule
Durchfahrtsensor
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung
durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen im Zeitraum vom
13.02.2023 bis zum 13.03.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt
hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
innerhalb von 426 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Abruf für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 0340-19a VOB kep - Tiefgaragentor, Belgradstraße 75, München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland