TNW_Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU - Erweiterung Stiftungskrankenhaus Nördlingen (Kardiologie) - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 277/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donkliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU - Erweiterung Stiftungskrankenhaus Nördlingen (Kardiologie) - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU plant einen Erweiterungsbau des Kardiologiegebäudes am Stiftungskrankenhaus Nördlingen. Ein zweiter Herzkatheter-Messplatz soll entstehen. Der Förderantrag hierzu wurde bereits eingereicht und wird gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die Genehmigungsplanung.
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Gegenstand dieses Auftrags sind somit die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Stiftungskrankenhaus Nördlingen Stoffelsberg 4 86720 Nördlingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU plant einen Erweiterungsbau des Kardiologiegebäudes am Stiftungskrankenhaus Nördlingen. Ein zweiter Herzkatheter-Messplatz soll entstehen. Der Förderantrag hierzu wurde bereits eingereicht und wird gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die Genehmigungsplanung.
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Für den Erweiterungsbau soll ein zweigeschossiger Neubau errichtet werden, dieser schließt unmittelbar an den dreigeschossigen Bestand an. Die Ebene 0 bildet dabei die oberste Ebene des bestehenden Gebäudes. Der Neubau mit einer Grundfläche von etwa 19,4 x 11,0 m schließt direkt an den Bestand an. In der Ebene 0 soll der entsprechende Ausbau stattfinden, in der Ebene -1 soll ein Technikraum eingerichtet werden. Die restlichen Flächen der Ebene -1 sollen für einen etwaigen späteren Ausbau ohne größere Einbauten verbleiben. Der Neubau soll in Stahlbetonskelettbauweise errichtet werden.
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Da auch im Bestand Änderungen des Raumprogramms stattfinden, muss auch hier eine Anpassung erfolgen. Insbesondere die Technik muss im Bestand erneuert bzw. ausgetauscht werden. Das Funktionskonzept kann dem Förderantrag entnommen werden, welcher gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt wird.
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Der Anbau soll die Gestaltungsmerkmale des Bestands übernehmen. Durch den Neubau entsteht aus brandschutztechnischer Sicht ein neuer, eigener Rauchabschnitt mit einer eigenen (außenliegenden) Treppe.
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Als Besonderheiten dieses kleinen Neubaukörpers können insbesondere folgende Aspekte benannt werden: Anforderungen an das Tragwerkwegen Erdbebensicherheit und Baugrund; Notwendigkeit neuer haustechnischer Anbindungen und neue lüftungstechnische Anlagen; Anforderungen an Strahlenschutz, Schwerlastdecken etc.
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Die Kostenberechnung Stand November 2022 (mit Index August 2022) weist eine Gesamtsumme (KG 200 - 700) von 2.664.523,- EUR netto, mithin 3.170.783,- EUR brutto aus. Hiervon entfallen auf die K 300 995.299,- EUR netto und auf die KG 400 805.517,- EUR netto.
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Zudem wird das medizinische Großgerät des LHKM (Anschaffungskosten etwa 840.000,- EUR netto) in der KG 400 zusätzlich mit einem Wert von 200.000,- EUR netto berücksichtigt. Der LHKM ist im Rahmen der Planung und Ausführung ebenfalls zu berücksichtigen, die Anschaffungskosten stehen jedoch außer Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Daher wird dieses medizinische Großgerät im Rahmen der anrechenbaren Kosten bei den anteilig zu berücksichtigenden Kosten der KG 400 nur mit 200.000,- EUR in Ansatz gebracht.
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Mit der Ausführungsplanung ist unverzüglich im Anschluss an die Beauftragung zu beginnen. Der Baubeginn soll im September 2023 stattfinden, die Inbetriebnahme muss im Dezember 2024 erfolgen.
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Gegenstand dieses Auftrags sind somit die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 1 Architekt/-in / Ingenieur/-in)
30 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 1 Architekt/-in / Ingenieur/-in)
10 Punkte: ab 1 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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Mindestkriterium: (aktuell) 1 Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Techniker/Meister o.ä. nicht ausreichend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Krankenhäuser, sonstige Gebäude aus dem Bereich Gesundheit (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Krankenhäuser
- 10 Punkte: sonstige Gebäude aus dem Bereich "Gesundheit"
- 5 Punkte: Gebäude ab Honorarzone IV
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Erweiterung sowie Sanierung / Umbau in einer Maßnahme
- 10 Punkte: Neubau oder Sanierung / Umbau (eigenständige Maßnahme)
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte: Gesamtkosten netto (KG 200-700) zwischen 1,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR
- 10 Punkte: Gesamtkosten netto (KG 200-700) unter 1,0 Mio. EUR oder über 4,0 Mio. EUR
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Mindestkriterium:
Ein Krankenhausprojekt, in dem mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht wurden
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung der Maßnahme ist Dezember 2024 (Lph. 8), im Anschluss erfolgt sodann noch die Lph. 9.
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Gegen Geheimhaltungserklärung, ansonsten spätestens in Stufe 2, werden den Bewerbern die gesamten Unterlagen zum Förderantrag zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten, Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor, Techniker oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Krankenhäuser, sonstige Gebäude aus dem Bereich Gesundheit (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre,
Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Erfahrung mit Fördermitteln, Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume - Angabe in Prozentpunkten), Größenordnung des Projekts (Gesamtkosten netto KG 200-700)
Mindestkriterium: (aktuell) 1 Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Techniker / Meister o. ä. nicht ausreichend)
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Mindestkriterium: Ein Krankenhausprojekt, in dem mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht wurden.
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY60MP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.