Konzeptvergabe für Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV Bergerlebnis_2023_01
Konzessionsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berchtesgaden
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabe für Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung
Der Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden schreibt eine Konzeptvergabe für einen Grundstücksverkauf (Königsseer Straße 2, 83471 Berchtesgaden, Fl.Nr. 158, Gemarkung Berchtesgaden) mit Bauverpflichtung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Mietpreisdeckel und Benennungsrecht einschließlich Rückbau Altbestand aus.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden schreibt eine Konzeptvergabe für einen Grundstücksverkauf (Königsseer Straße 2, 83471 Berchtesgaden, Fl.Nr. 158, Gemarkung Berchtesgaden) mit Bauverpflichtung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Mietpreisdeckel und Benennungsrecht einschließlich Rückbau Altbestand aus.
Das Grundstück liegt in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die nähere Umgebung ist überwiegend gemischt genutzt mit kleingewerblichen und Einzelhandelsnutzungen in den Erdgeschossen und überwiegend Wohnnutzung in den oberen Geschossen. Weiterhin ist ein Hotel in der Nähe gelegen.
Ein Bauvorbescheid liegt vor und ist als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Hiernach sind bauplanungsrechtlich zulässig Art der Nutzung Wohnen und Gewerbe, Geplante Grundfläche ca. 1036 m2, Vollgeschosse IV, Firsthöhe 12 m.
Aus Sicht des Markts Berchtesgaden kommt im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen eine Nachverdichtung gegenüber dem Bestand in Betracht. Der kleinstädtisch-ländliche Charakter der Umgebung und die oberbayerischen Baukultur sollen aber grundsätzlich geachtet werden.
Im Rahmen des Grundstückskaufvertrags werden folgende Regelungen zu treffen sein. Unverhandelbare Mindestanforderungen werden nachfolgend als solche gekennzeichnet:
- Mindestkaufpreis: netto 1.300.000,- EUR (Mindestanforderung);
- Kaufpreisfälligkeit innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeitsmitteilung des Notars, nachdem eine Vormerkung für den Käufer an nächstoffener Rangstelle eingetragen ist und die erforderlichen Negativerklärungen über Vorkaufsrechte vorliegen bzw. diese nicht fristgerecht ausgeübt worden sind;
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten mit Kaufpreisfälligkeit (Mindestanforderung);
- Anfallende Kosten (Notar- und Grundbuchkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbssteuer) trägt der Käufer (Mindestanforderung);
- Ausschluss der Gewährleistung (gekauft wie gesehen) und von Ausgleichsansprüchen wegen Altlasten und schädlicher Bodenveränderungen (Mindestanforderung). Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt;
- Bauverpflichtung mit Rückbau des Bestands und ordnungsgemäßer Entsorgung auf Kosten Käufer sowie Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit mind. 20 Mietwohnungen (Mindestanforderung);
- Umsetzung des vom Interessenten eingereichten Planungs- und Nutzungskonzepts als Bestandteil des Angebots (Mindestanforderung);
- Dinglich zu sichernde (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) Zweckbindung und Mietpreisbindung i.H.v. [Betrag gelöscht] EURO netto pro m2 für mindestens 5 Jahre (Mindestanforderung);
- Benennungsrecht zugunsten des Zweckverbands Bergerlebnis Berchtesgaden und seiner Verbandsmitglieder Markt Berchtesgaden, Gemeinde Bischofswiesen, Gemeinde Schönau a. Königssee, Gemeinde Ramsau und Markt Schellenberg für mindestens vier Wohnungen und für mindestens 5 Jahre (Mindestanforderung) und
- Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag zugunsten Zweckverband für den Fall, dass Bauverpflichtung nicht binnen angemessener Frist nach Erteilung Baugenehmigung umgesetzt wird.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Architektenliste
Siehe Mindeststandards.
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden von pauschal 5.000.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person).
Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
3) Vorlage einer Finanzierungsbestätigung/-sicherheit (Bankbestätigung) oder Nachweis Eigenkapital (Bestätigung Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Patronatserklärung Unternehmensträger etc.) für die Erstellung eines Objekts mit einem Investitionsvolumen von 9,0 Mio. EUR.
1) Drei vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren (Januar 2018 bis Januar 2023).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von bis zu drei Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit bewertet anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
a) Bau eines Wohngebäudes.
b) Investitionskosten (KG 200 bis KG 700) von mindestens 4,0 Mio. EUR brutto.
c) Schaffung von bezahlbarem Wohnraum (geförderter Wohnungsbau, Mietpreisdeckel oder vergleichbar).
d) Benennungsrecht zugunsten öffentlicher Hand.
e) Bauvorhaben mit gemischter Nutzung (zB gewerbliche, gastronomische, soziale oder kulturelle Anlagen und Wohnnutzung).
Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten fünf Jahre (Januar 2018 bis Januar 2023) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die Baumaßnahmen in den letzten fünf Kalenderjahren abgeschlossen und das Referenzobjekt in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung). Der Beginn der Baumaßnahme darf vor dem Referenzzeitraum liegen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag das Formblatt Z 1 Eigenerklärung Referenz zu drei Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
2) Planungsabteilung oder ARGE-Partner Planungsbüro: Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als Architekt und/oder als bauvorlageberechtigte Ingenieure i.S.d. Art. 62 Abs. 2 BayBO in die Architektenliste bzw. die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind (bzw. die anderweitig, zB aufgrund eines Berufsabschlusses aus anderen EU-Mitgliedstaaten, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden), einschließlich der Führungskräfte (siehe Anlage Z 2 - Eigenerklärung Anzahl Architekten).
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (vgl. § 24 Abs. 2 KonzVgV).
Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 2,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.