Wärmeversorgungs-und Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.LIMN.A.000100.402.VOB.2336
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungs-und Kälteanlagen
Auf dem Gelände des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie in Plön wird ein Erweiterungsbau errichtet und ein Institutsgebäude saniert. Zur Wärme- und Kälteversorgung dient eine zentrale Wärmepumpenanlage mit einer Gesamtkälteleistung von 440 kW, welche über Mehrschichtspeicher mit den Verbrauchern verbunden ist. Als Wärmeentzugsquelle dient der an das Institutsgelände angrenzende Schöhsee und die Abwärme der Serverkühlung. Außerhalb der Heizperiode wird die Abwärme der Wärmepumpen über Trockenrückkühler auf der Dachfläche der Erweiterung abgeführt. Auf der Wärmeversorgungs- und Kaltwasserseite werden jeweils zwei Temperaturniveaus bedient. Zur Abdeckung des hohen Temperaturniveaus des Altbaus ist ein Gasbrennwertkessel mit 280 kW vorgesehen. Der Rücklauf des Altbaus wird zur Gebäudebeheizung der Erweiterung weiter genutzt.
Für dieses Vergabeverfahren findet eine Stoffpreisgleitklausel Anwendung. Näheres hierzu siehe VHB 211EU und 225a sowie Anlage „Hinweis_FB_225a“
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.“
Siehe II.1.4)
Für dieses Vergabeverfahren findet eine Stoffpreisgleitklausel Anwendung. Näheres hierzu siehe VHB 211EU und 225a sowie Anlage „Hinweis_FB_225a“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungs-und Kälteanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung mit der Referenznummer Z.LIMN.A.000100.402.VOB.2336_Wärmeversorgungs-und Kälteanlagen wird auf Grundlage des § 17 Abs.1 Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da kein Angebot zur Angebotsöffnung vorlag.
Es hat sich elf Firmen für das Verfahren auf der Plattform registriert und/ oder die Unterlagen heruntergeladen.
Das LV ist im ausgewiesenen Leistungsumfang erforderlich, einzelne Positionen können nicht vereinfacht oder gestrichen werden. Eine Losaufteilung ist nicht sinnvoll, da es sich um einheitliche Leistungen eines Gewerkes handelt. Es liegt nahe, dass wegen der aktuellen unübersichtlichen Marktsituation ein Angebotsabgabe nicht in Betracht gezogen wurde. Eine erneute Ausschreibung in Form eines „offenen Verfahren“ wird kein anderes Ergebnis bringen.
Nachdem die Notwendigkeit und somit auch der Wille die Leistung zu vergeben weiterhin besteht und eine erneute offenes Verfahren auch kein anderes Ergebnis erwarten lässt, ist im Folgenden geplant, bei gleichbleibendem Leistungsgegenstand eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 3 Alt. 2 VOB/A EU unter der Referenznummer Z.LIMN.A.000100.402.VOB.2391 durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).