Dienstleistungen im Bereich „Elektronische Prüfbögen VOK-Access“
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich „Elektronische Prüfbögen VOK-Access“
Dienstleistungen im Bereich „Elektronische Prüfbögen VOK-Access“
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der die bereits vorliegende Software VOK-Access jährlich zeitnah an die aktuellen Vorgaben anpasst und weiterentwickelt. Zusätzlich sind während des Jahres immer wieder in unbestimmten und oft kurzfristigen Zeitabständen Aktualisierungen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. Verlängerung Dienstleistungen im Bereich „Elektronische Prüfbögen VOK-Access“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baldham
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85598
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der die bereits vorliegende Software VOK-Access jährlich zeitnah an die aktuellen Vorgaben anpasst und weiterentwickelt. Zusätzlich sind während des Jahres immer wieder in unbestimmten und oft kurzfristigen Zeitabständen Aktualisierungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baldham
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85598
Land: Deutschland
Programmierleistungen im Bereich „Elektronische Prüfbögen VOK-Access“;
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate und Erhöhung der Auftragssumme um [Betrag gelöscht] EUR.
Nachdem der Beginn der GAP-Reform um ein Jahr auf das Jahr 2023 verschoben wird (vgl. ÜbergangsVO 2020/2220 vom 20.12.2020), ist auch der bestehende Vertrag entsprechend anzupassen, d.h. um zwölf Monate (für das Jahr 2023) zu verlängern. Ein neuer Vertrag für einen elektronischen Kontrollbericht startet dann erst mit dem Beginn der neuen Förderperiode (ab Ende 2023). Dies ist v.a. fachlich dadurch begründet, da durch die Reform ein sehr großer Änderungsbedarf entsteht.