Supervision und gutachterliche Untersuchung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses der Münchener Innenstadt sowie Stadtteil-/Quartierszentren
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Supervision und gutachterliche Untersuchung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses der Münchener Innenstadt sowie Stadtteil-/Quartierszentren
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München schreibt eine Supervision und gutachterliche Untersuchung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses von einer überwiegenden „Shopping-Innenstadt“ hin zu einer ökonomisch zukunftsfähigen „Erlebnis-Innenstadt“ mit einem breiten, attraktiven Nutzungsmix aus.
In der Untersuchung sollen neben der Analyse des Status quo insbesondere zukünftige Herausforderungen und Trends und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftsfaktoren wie Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie, Hotellerie, aber auch die Büro- und Arbeitswelt sowie die Kultur-, Kreativ- und Nachtwirtschaft der Landeshauptstadt München quantitativ evaluiert werden. Ziel ist die Herausarbeitung von kurz-und langfristigen Handlungsvorschlägen und -maßnahmen, die einen erfolgreichen und zukunftssicheren wirtschaftlichen Transformationsprozess ermöglichen.
Der zu vergebene Auftrag durch Fördermittel des Freistaats Bayern sowie der Europäischen Union (EU) mitfinanziert (Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Freistaats Bayern und EU-Innenstadt-Förderinitiative „REACT-EU“), deren zeitliche und inhaltliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München sucht eine*n externe*n Dienstleister*in für die Durchführung einer Supervision und gutachterlichen Untersuchung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses der Münchener Innenstadt sowie der Stadtteil-/Quartierszentren. Der/die Auftragnehmer*in soll alle dafür notwendigen Bausteine bündeln, fachlich bearbeiten und gesamtheitlich koordinieren.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die folgenden Bausteine:
• die fachliche Supervision und gutachterliche Untersuchung,
• die Zusammenarbeit mit und die Beteiligung von Öffentlichkeit und Akteur*innen,
• die Projektsteuerung des Gesamtprozesses sowie • die Ergebnisdarstellung.
Die ausgeschriebene Supervision und gutachterliche Untersuchung soll die folgenden Aspekte bezogen auf die Landeshauptstadt München mit dem Fokus auf ihre Innenstadt beinhalten:
• Ist-Analyse (Status quo, Stärken, Schwächen, wirtschaftliche Potentiale),
• Zukünftige Entwicklungen, Herausforderungen und Trends und deren Auswirkungen auf die zentralen Wirtschaftsfaktoren,
• Einbindung und Partizipation relevanter Stakeholder,
• Handlungsvorschläge und -empfehlungen zur Transformation der „Shopping-Innenstadt“ zu einer zukunftssicheren „Erlebnis-Innenstadt“ für alle.
Die Vergütung erfolgt in Form eines Pauschalpreises zzgl. einer Vergütung nach Aufwand für mögliche ergänzende Einzelleistungen. Da der Auftrag aus Fördermitteln finanziert wird, werden Angebote, deren Gesamt-Angebotsvergleichspreis über [Betrag gelöscht] Euro brutto liegt sowie Angebote, deren Pauschalpreis Teil 1 (Ziffer 1.1 des Angebotsformblattes) über [Betrag gelöscht] Euro brutto oder deren Pauschalpreis Teil 2 (Ziffer 1.2 des Angebotsformblattes) über [Betrag gelöscht] Euro brutto liegen, aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Für die Finanzierung des Projekts hat die Auftraggeberin Fördermittel sowohl bei dem Bayerischen Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr (StMB) als auch bei der Europäischen Union beantragt. Bei der Erarbeitung sind daher zwingend die von den Fördermittelgebern vorgegebenen Fristen hinsichtlich beider Förderprogramme zu beachten:
1. Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des StMB: Programmende: 31.12.2023 2. EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU): Programmende: 30.06.2023 Da die Auftraggeberin verpflichtet ist, bis zu den genannten Fristen alle Abrechnungen, Anträge u.Ä. hinsichtlich der Refinanzierung formal korrekt bei der Regierung von Oberbayern (ROB) einzureichen, ist auf eine strenge Fristeinhaltung sowie eindeutig zuordenbare Rechnungsstellung von Seiten der/des Auftragnehmer*in zu achten.
Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2014DE16RFOP002
Hinweis zu Ziffer II.1.7: Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Schätzungen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Endbericht inkl. der Endabrechnung muss der Auftraggeberin spätestens zum 15.11.2023 vorliegen. Für die Einzelheiten wird auf den Vertrag und die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1 2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2 3. Im Fall der Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens, Formblatt 3 4. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 4 5. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- oder Berufsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist. Ausländische Nachweise sind ins Deutsche zu übersetzen.
6. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4), einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben. Im Falle einer Eignungsleihe müssen neben dem/der Bieter*in auch die eignungsverleihenden Drittunternehmen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Herkunftslandes ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die in Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Formblatt 6. Als vergleichbare Leistungen gelten gutachterliche bzw. konzeptionelle Untersuchungen zur Stadtentwicklung.
2. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt 7.
3. Aktuelle Auskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts. Die Auskunft darf nicht älter sein als 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
Zu 1) Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2) Erforderlich ist eine Betriebshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Sofern eine spezifische Projektversicherung abgeschlossen wird, genügen Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die in Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten betreffend die Erarbeitung von Zentrenentwicklungskonzepten und/oder Stadtentwicklungs- bzw. teilräumlichen Entwicklungskonzepten im Handlungsfeld Wirtschaft, Formblatt 8.
2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Formblatt 9.
Zu 1) Mindestens erforderlich sind 3 Referenzprojekte, im Rahmen derer der/die Bieter*in ein Zentrenentwicklungskonzept und/oder Stadtentwicklungs- bzw. teilräumliches Entwicklungskonzept im Handlungsfeld Wirtschaft für eine Kommune mit mindestens 250.000 Einwohner*innen erarbeitet hat. Die Referenzprojekte müssen aus den letzten 8 Jahren stammen, d.h. in diesem Zeitraum vollständig durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
Zu 2) Mindestens erforderlich sind 2 Referenzprojekte, im Rahmen derer der/die Bieterin*in zum Zwecke einer gutachterlichen Untersuchung die Öffentlichkeit bzw. relevante Akteur*innen/Stakeholdern befragt und eingebunden hat. Die Referenzprojekte müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, d.h. in diesem Zeitraum muss die Einbindung der Öffentlichkeit und sonstigen Akteur*innen/Stakeholder vollständig durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Bei der Beteiligung müssen mindestens drei verschiedene Gruppen von Akteur*innen/Stakeholdern (z.B. Bewohner*innen, Eigentümer*innen und Nutzer*innen wie Pendler*innen und Tourist*innen) eingebunden worden sein und es müssen mindestens zwei verschiedene Methoden der Befragung/Beteiligung angewandt worden sein.
Sofern ein Referenzprojekt sowohl die Kriterien zu Ziffer 1) als auch zu Ziffer 2) erfüllt, kann es für beide Kriterien benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern*innen auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer