Rahmenvereinbarung Wartung, Notdienst und Instandsetzung Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 386/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartung, Notdienst und Instandsetzung Aufzugsanlagen
Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfung von Aufzugsanlagen des GEWOFAG-Konzerns inkl. aller Konzerngesellschaften und deren Verwaltungsobjekte
Mieterzentrum 1, 2 und 5
Die gegenständliche Leistungsbeschreibung bezieht sich auf den Bestand an Anlagen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Leistungen in 2 Lose aufgeteilt. Daher ist gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis mit folgenden Massen zur Aufzugswartung, Instandhaltung und Störungsbehebung zu rechnen:
Los 1 - MZ 1, MZ 2 und MZ 5 397 Stück Aufzugsanlagen
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Wartung, Prüfung, Instandsetzung und Notdienst an Aufzugsanlagen
Durch Bautätigkeiten sowie Konzernveränderungen ist mit Zuwächsen/ Veränderungen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. Bei Massenänderungen werden keine Zuschläge auf die angebotenen Positionen (Einheitspreise) gewährt. Der Zuwachs/ die Veränderung kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Hier ist es notwendig, neue Anlagen kurzfristig zu übernehmen.
Auf die Übertragung von zusätzlichen Anlagen besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch.
Mieterzentrum 3 und 4
Die gegenständliche Leistungsbeschreibung bezieht sich auf den Bestand an Anlagen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Leistungen in 2 Lose aufgeteilt. Daher ist gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis mit folgenden Massen zur Aufzugswartung, Instandhaltung und Störungsbehebung zu rechnen:
Los 2 - MZ 3 und MZ 4 165 Stück Aufzugsanlagen
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Wartung, Prüfung, Instandsetzung und Notdienst an Aufzugsanlagen
Durch Bautätigkeiten sowie Konzernveränderungen ist mit Zuwächsen/ Veränderungen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. Bei Massenänderungen werden keine Zuschläge auf die angebotenen Positionen (Einheitspreise) gewährt. Der Zuwachs/ die Veränderung kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Hier ist es notwendig, neue Anlagen kurzfristig zu übernehmen.
Auf die Übertragung von zusätzlichen Anlagen besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 1, 2 und 5, Rahmenvereinbarung Wartung, Notdienst und Instandsetzung Aufzugsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.haushahn.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 3 und 4, Rahmenvereinbarung Wartung, Notdienst und Instandsetzung Aufzugsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Rahmenvertragspartner:
Für die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrags wird die Wartung ausschließlich von dem auf Grundlage der Wertungsmatrix ermittelten Gewinner der vorliegenden Ausschreibung (nachfolgend "Bestbieter") ausgeführt.
Im Hinblick auf die Instandsetzungsarbeiten, die den Wert der unter D. Ziff. 3.3 des LV - Dokument Leistungsverzeichnis Aufzugswartung je LOS - definierten Kleinreparaturen (bis [Betrag gelöscht] EUR netto) übersteigen und bei der gegenständlichen Ausschreibung aufgrund der unterschiedlich auftretenden Schadensbilder bei einzelnen defekten Aufzügen nicht preislich abgebildet werden können, wird auch ein weiterer Bieter unter folgenden Voraussetzungen und nach folgenden Vorgaben über die Laufzeit des Vertrags mit dem Gewinner der vorliegenden Ausschreibung vertraglich gebunden.
- Der weitere Bieter hat nach Addition der Punkte bei den Wertungskriterien unter A. II., III. 1., 2., 3., 4., 6. (vgl. Dokument Zuschlagskriterien/ Bewertungsmatrix) der Wertungsmatrix die beste oder die zweitbeste Bewertung nach dem Bestbieter. Dem weiteren Bieter wird mit dem Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB mitgeteilt, dass sein Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags über Instandsetzungsarbeiten angenommen wird und insoweit die von ihm angebotene Vergütung im LV angebotenen Preise (insbesondere für Stundenlohnarbeiten) vertraglich vereinbart wird.
- Wenn sich unter Berücksichtigung der Analyse der Ursache für eine Störung an einer Aufzugsanlage durch den Bestbieter bzw. des Angebots des Bestbieters bzw. aufgrund eigener Analyse der AG begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebots mit Rücksicht auf das Schadensbild, die angebotenen Materialpreise und / oder die Arbeitsstundenanzahl (nachfolgend "Wirtschaftlichkeit") des vorgelegten Angebots des Bestbieters ergeben, erfolgt ein Miniwettbewerb um den Einzelauftrag betreffend die Instandsetzung auf Grundlage des folgenden Verfahrens:
- Dem Bestbieter wird mitgeteilt, dass berechtigte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit bestehen. Ihm wird zugleich die Möglichkeit gewährt, sein Angebot zu überdenken und diesen bis spätestens um 15 Uhr des nächsten Werktages in Textform gegenüber den AG nachzubessern.
Die vorstehende Mitteilung wird dem Bestbieter in Textform spätestens bis 15 Uhr eines Kalendertages übermittelt.
- Wenn der Bestbieter eine Nachbesserung verweigert oder nicht innerhalb der Frist vornimmt bzw. eine Nachbesserung erfolgt, die jedoch die begründeten Zweifel der AG an der Wirtschaftlichkeit des Angebots nicht ausräumt, können die AG den weiteren Bieter auffordern, dem AG spätestens innerhalb von drei Kalendertagen (genau 72 h) ein Angebot zu derselben Leistung vorzulegen, die der Bestbieter angeboten hat.
Alternativ: Sollte aufgrund einer durch die AG initiierten Analyse des Schadensbildes eine bezogen auf die angebotene Leistung des Bestbieters andere Leistung nach Ansicht der AG die Störungsursache effektiver, nachhaltiger oder wirtschaftlicher beheben, so werden der Bestbieter und der weitere Bieter zur diesbezüglichen Angebotsabgabe innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen (genau 72 h) aufgefordert.
- Wenn nach vorstehenden Regelungen eine Angebotsabgabe durch den weite-ren Bieter erfolgt, wird der Auftrag an denjenigen Bieter erteilt, der den niedrigs-ten Preis angeboten hat.
Klarzustellen ist jedoch, dass die Wartung über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebe-nen Vertrags ausschließlich von dem auf Grundlage der Wertungsmatrix Bestplatzierten ausgeführt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6CZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).