22 E 113 - Erneuerung des Verkehrssteuerungsrechners der Stadt Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 113
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 113 - Erneuerung des Verkehrssteuerungsrechners der Stadt Regensburg
Der bestehende Verkehrsteuerungsrechner (VSR) der Stadt Regensburg wurde 1997 beschafft (Hersteller Dambach GmbH, heute SWARCO Traffic Systems GmbH) und seit der Inbetriebnahme fortlaufend modernisiert und funktional erweitert. Die letzte Erweiterung fand im Rahmen einer notwendigen Umzugsmaßnahme im Jahr 2017 statt.
Das Verkehrssteuerungssystem der Stadt Regensburg wird im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur "Digitalisierung kommunaler Ver-kehrssysteme" in einer zweiten Stufe funktional noch weiter ausgebaut. Der weitere Ausbau ist mit dem Bestandssystem nicht mehr realisierbar. Der VSR wird daher erneuert.
Regensburg
Das Verkehrssteuerungssystem der Stadt Regensburg soll im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ in einer zweiten Stufe ausgebaut werden. Der Verkehrsrechner VSR der Stadt Regensburg wird modernisiert, um folgende Teilziele des Projektes zu erreichen:
• Nachweisbare und dauerhafte Einhaltung der NO2-Grenzwerte durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses und der damit verbundenen Reduzierung von Luftschadstoffen
• Aufbau einer leistungsfähigen und digitalen Verkehrsinfrastruktur
• Vorbereitung innovativer Technologien für künftige Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen für die Nutzung intelligenter Informationsdienstleistungen
• Aufrechterhaltung des Wettbewerbs bei der LSA-Beschaffung, insbesondere der Steuergeräte
• Vorbereitung des technischen Sicherheitsstandards gemäß der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV und dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für Straßenverkehrssignalanlagen.
In Verbindung des bestehenden VMS mit dem funktional erweiterten VSR wird die Durchgängigkeit der Daten im gesamten Verkehrssteuerungssystem erreicht, womit folgende weitere Ziele mit dem Gesamtsystem realisiert werden:
• Bereitstellung eines zukunftsorientierten und durchgängigen Verkehrsmanagementsystems
• Schaffung einer umfassenden und verlässlichen Datengrundlage für Verkehrs- und Umweltdaten als Grundlage für intelligente Verkehrssteuerungssysteme, Einbindung von Umwelt- und Fahrzeugdaten in die strategische Steuerung der Lichtsignalanlagen.
• Nutzung neuer Qualitätssicherungsverfahren für ein verbessertes Qualitätsmanagement
Für das Erreichen dieser Zielsetzung ist die Erneuerung des VSR notwendig. Das VMS bleibt erhalten.
Im Rahmen der Erneuerung des VSR ist die Umsetzung, insbesondere der folgenden gegenüber dem Bestand zusätzlichen technischen Anforderungen, erforderlich:
• VD-Server und PD-Server-Funktionen, verkehrsrechnerseitige Implementation der OCIT®-C-Schnittstelle
• Erweiterung um die Schnittstelle OCIT®-O V3.0 zur Anbindung von Feldgeräten über
o HDSL-Modems
o 5G-Mobilfunk mit Realisierung einer verschlüsselten VPN-Verbindung
o Systemmeldung bei unbefugtem Zugriff auf das Feldgerät von außen
o Datenübertragung von Car2X-Daten / Roadside-Units (RSU)
• OCIT-C-Schnittstelle zum VMS Regensburg
• Hard- und Software-Architektur mit Konformität zur BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV
Eine wichtige Anforderung an den neuen Verkehrsrechner ist die Anbindung der vorhandenen und beizubehaltenden Systemkomponenten.
Schnittstellen zum Systembestand sind
• Echtzeitschnittstelle „TELIS“ zu derzeit 129 Lichtsignalanlagen
• Schnittstelle OCIT®-O-V2.0 (Regensburg) zu derzeit 54 Lichtsignalanlagen
• Schnittstelle zur Feuerwehr-Leitzentrale
• OCIT®-C-Schnittstelle zum VMS
• Schnittstelle zur Gecko Cloud
Die Schnittstellenbeschreibungen sind den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 2 VOB/A
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
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Es sind weiter die in den Unterlagen geforderten Kriterien/Nachweise in Form von Referenzen darzulegen.
• Folgende Kriterien müssen bei einer Referenz erfüllt sein:
- Lieferung eines kompletten VSR-Kernsystems
- Anschluss von mindestens 100 LSA an den VSR
- Herstellermischung bei den angeschlossenen LSA
- ÖPNV-Priorisierung an den LSA
• Folgende Kriterien müssen bei weiteren Referenzen erfüllt sein.
- Realisierung von OCIT-Center-to-Center-Schnittstellen (OCIT-C)
- Realisierung der OCIT®-Outstations-Schnittstelle Version 2.0
- Erfahrungen mit den Anforderungen der OCIT®-Outstations-Schnittstelle Version 3.0 mit OCIT-O-CAR
- Realisierung einer netzadaptiven Steuerung mit mindestens 10 LSA
- Schnittstellen zu Softwarekomponenten Dritter
- Erfahrungen mit den Anforderungen gemäß BSI-Kritis-Verordnung Transport und Verkehr
- Integration von Straßenbahn- und Busbeschleunigung
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Das vom Bieter zum Einsatz vorgesehene Projektleitungspersonal ist mit Angaben zur beruflichen Qualifikation und zur Berufserfahrung zu benennen. Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Verkehrssteuerungsrechner-Projekten verfügen. Es ist jeweils mindestens eine persönliche Referenz zum Nachweis der Erfahrung bei einem Projekt mit vergleichbaren Anforderungen in Leitungsfunktion vorzulegen.
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Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 3 VOB/A
• Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Darstellung hinsichtlich der Qualitätssicherung des Bieters
• Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 27001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Beschreibung hinsichtlich des Informationssicherheitsmanagements des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de. Fragen sind zwingend über die Fragefunktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]