Rahmenvertrag Dienstreisen sowie Honorar- & Auslagenabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dienstreisen sowie Honorar- & Auslagenabrechnung
Übernahme der Abrechnungen von Dienstreisen im In- und Ausland sowie Honorar- und Auslagenabrechnung.
Laufzeit: 01.01.2023 - 31.12.2024, optionale Verlängerung 2 x 1 Jahr 1. Jahr: 01.01.2023 - 31.12.2023 Reisekosten Inland (Dienstreisen DR): 4.000 Stück, Mindestabnahmemenge: 600 Stück Reisekosten Ausland (Dienstreisen DR): 1.500 Stück, Mindestabnahmemenge: 240 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Inland: 800 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Ausland: 600 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Trennungsgeld-, Umzugskosten, Familienheimfahrtenabrechnungen: 40 Stück 2. Jahr (Option): 01.01.2024 - 31.12.2024 Reisekosten Inland (Dienstreisen DR): 2.500 Stück, Mindestabnahmemenge: 600 Stück Reisekosten Ausland (Dienstreisen DR): 800 Stück, Mindestabnahmemenge: 240 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Inland: 600 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Ausland: 400 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Trennungsgeld-, Umzugskosten, Familienheimfahrtenabrechnungen: 30 Stück 3. Jahr (Option): 01.01.2025 - 31.12.2025 Reisekosten Inland (Dienstreisen DR): 2.500 Stück, Mindestabnahmemenge: 600 Stück Reisekosten Ausland (Dienstreisen DR): 800 Stück, Mindestabnahmemenge: 240 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Inland: 600 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Ausland: 400 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Trennungsgeld-, Umzugskosten, Familienheimfahrtenabrechnungen: 25 Stück 4. Jahr (Option): 01.01.2026 - 31.12.2026 Reisekosten Inland (Dienstreisen DR): 2.500 Stück, Mindestabnahmemenge: 600 Stück Reisekosten Ausland (Dienstreisen DR): 800 Stück, Mindestabnahmemenge: 240 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Inland: 600 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Honorar- und Auslagenabrechnungen Ausland: 400 Stück, Mindestabnahmemenge: 120 Stück Trennungsgeld-, Umzugskosten, Familienheimfahrtenabrechnungen: 30 Stück Die geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Wir weisen darauf hin, dass die Reisetätigkeiten und somit auch das Volumen der Abrechnungen etc. insbesondere durch höhere Gewalt, Streiks, Kriege, Pandemien (Katalog nicht abschließend), deutlich eingeschränkt sein kann. Eine Abnahmeverpflichtung über die Gesamtmenge besteht nicht. Es werden jedoch in einigen Preispositionen Mindestabnahmemengen pro Jahr definiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Dienstreisen sowie Honorar- & Auslagenabrechnung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.