Lieferung von digitalen Visitenwägen zur mobilen Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirkskliniken-schwaben.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von digitalen Visitenwägen zur mobilen Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung
Ziel der Kliniken ist es, in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Hierzu sind die Kliniken im Begriff, verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Teil dieser Digitalisierungsmaßnahmen ist die Optimierung der Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung bei der Visite der Patienten. Dies soll dem ärztlich- und pflegerischen Personal die Dokumentation erleichtern, diese im Sinne einer durchgängigen, lückenlosen Dokumentation vereinheitlichen und so letztlich die Qualität der Gesundheitsversorgung der Patienten verbessern. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist daher die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Visitenwägen zur mobilen Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung.
Geschwister-Schönert-Straße 4
86156 Augsburg
Die Bezirkskliniken Schwaben (im Folgenden „Kliniken“ genannt) sind eine Gruppe von insgesamt acht Krankenhäusern mit 17 Standorten und insgesamt 1.254 Betten (Krankenhausplan des Freistaates Bayern vom 1. Januar 2022). Mehr als rund 4.250 Mitarbeiter sorgen für jährlich über rund 60.000 Patienten ein qualitativ hochwertige und zuverlässige Gesundheitsversorgung sicher. Die Kliniken bilden damit die Grundlage einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung im Regierungsbezirk Schwaben und stellen darüber hinaus einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor dar.
Ziel der Kliniken ist es, in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Hierzu sind die Kliniken im Begriff, verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Teil dieser Digitalisierungsmaßnahmen ist die Optimierung der Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung bei der Visite der Patienten. Dies soll dem ärztlich- und pflegerischen Personal die Dokumentation erleichtern, diese im Sinne einer durchgängigen, lückenlosen Dokumentation vereinheitlichen und so letztlich die Qualität der Gesundheitsversorgung der Patienten verbessern.
Die Kliniken beabsichtigen daher die Beschaffung von mit Hardware ausgestatteten Visitenwägen zur digitalen Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung bei der Visite der Patienten.
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Visitenwägen zur mobilen Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung.
Im Einzelnen sollen dabei nach den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt in Anlage 1 von Teil C der Vergabeunterlagen ("Angebotsunterlagen (Vetrag nebst Anlagen)").
• Visitenwägen jeweils mit
• PC,
• Akku und
• Monitor
zur Dokumentation der medizinisch-pflegerischen Behandlung bei der Visite der Patienten beschafft werden. Insgesamt sollen 60 ausgestattete Visitenwägen geliefert werden. Die Kliniken behalten sich dabei vor, die Lieferung von 35 weiteren ausgestatteten Visitenwägen nach Bedarf zu beauftragen (einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers).
Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraums bis zum 31.12.2024 den Auftragnehmer mit der Lieferung von 35 weiteren digitalen Visitenwägen zu beauftragen (einseitiges Optionsrecht). Hierzu wird er dem Auftragnehmer mindestens textförmlich (§ 126b BGB) unter Angabe von Lieferort, Anzahl der Visitenwägen, der im Leistungvsverzeichnis mit Preisblatt von Teil C der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)“) festgelegten Preises sowie beabsichtigten Lieferdatum ein Angebot zur Lieferung weiterer Visitenwägen machen. Der Auftragnehmer ist zur Annahme des jeweiligen Angebots verpflichtet. Nimmt der Auftragnehmer ein Angebot nicht an, hat er unter Angabe der Gründe dem Auftraggeber ein Gegenangebot zu machen. Insgesamt werden bis zu 95 digitale Visitenwägen gekauft.
Der Auftraggeber wird zur Bewertung der qualitativen Kriterien Teststellungen nach Eingang der Angebote durchführen. Nähere Bestimmungen treffen Ziffer X. und Ziffer XI. 1. c) von Teil A der Vergabeunterlagen („Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014;
(5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht;
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Biete (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des
Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung
wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die
Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) - nicht älter als 12 Monate - über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils EUR 1.00.000,00 für Personen- und Sachschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens drei Jahren aufweisen (Mindestanforderungen)
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020). Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist
• die Projektbezeichnung,
• der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail),
• der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname),
• die Beschreibung des Projekts, insbesondere zu Umfang und Art der erbrachten Leistungen,
• das Gesamtvolumen des Projekts in EUR (netto) sowie
• der Liefertermin.
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2022 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen durch die jeweilige Referenz erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Lieferung von Visitenwägen mit PC und Monitoren sowie
(b) Projektvolumen von mindestens EUR 300.000,00 (netto)
(2) Angabe, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über ein Lieferkettenmanagement und -überwachungssystem verfügt, mit dem der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die rechtzeitige Lieferung der Leistungen sicherstellt. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss hierbei schlüssig darlegen, durch welche Maßnahmen eine rechtzeitige Lieferung der nach dem Vertrag in Teil C der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)“) geschuldeten Leistungen sichergestellt wird.
(3) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem benannten Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt auf der eVergabeplattform unter dem Direktlink http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/18bab359-cff2-4b79-baed-259a93b9493c verfügbar. Eine Beteiligung am Vergabeverfahren ist ausschließlich mittels der vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Angebot sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben. Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Angebot müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Angebote, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Angebots per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Formular mit den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Teil B der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung der anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Angebots verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teil A („Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen“) sowie Teil B („Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/