Kommunale Unfallversicherung Bayern: Oracle Version 19c: Migration auf SEHA Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Unfallversicherung Bayern: Oracle Version 19c: Migration auf SEHA
Die KUVB betreibt ihre zentrale Datenbankinfrastruktur mit dem Produkt Oracle 12c in Form eines RAC (Real Application Cluster) als Hochverfügbarkeitslösung auf zwei physikalischen Servern (Fujitsu Primergy RX2530M4, 64GB RAM, 1 Prozessor Xeon Gold 5122) und dem Betriebssystem Microsoft Windows.
Die KUVB beschafft die zusätzlichen Lizenzen für Oracle Version 19c und die Migration samt Support als Werkleistungen für den Einsatz des Features "Standard Edition High Availability" (SEHA).
Die KUVB betreibt ihre zentrale Datenbankinfrastruktur mit dem Produkt Oracle 12c in Form eines RAC (Real Application Cluster) als Hochverfügbarkeitslösung auf zwei physikalischen Servern (Fujitsu Primergy RX2530M4, 64GB RAM, 1 Prozessor Xeon Gold 5122) und dem Betriebssystem Microsoft Windows.
Die KUVB beschafft die zusätzlichen Lizenzen für Oracle Version 19c und die Migration samt Support als Werkleistungen für den Einsatz des Features "Standard Edition High Availability" (SEHA).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Ver-einsregister (nicht älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
o Auftragsbezogener Umsatz mindestens 250.000€ pro Kalenderjahr 2020, 2021, 2022
Datenbank Produkte der Fa. Oracle
o Projektreferenzen: Migration von Oracle 12c in Form eines RAC auf die Produkt-Versionen Version 19c (Long Term Release) und Version 21c (Innovation Release)
o Mindestens 5 Mitarbeiter in den letzten 3 Kalenderjahren mit folgenden Kenntnissen und Erfahrungen
o Migration von Oracle 12c in Form eines RAC auf die Produkt-Versionen Version 19c (Long Term Release) und Version 21c (Innova-tion Release)
o Spezialist für Real Application Cluster als Hochverfügbarkeitslösung auf Servern z.B. Fujitsu Primergy RX2530M4, 64GB RAM, 1 Prozessor Xeon Gold 5122) und dem Betriebssystem Microsoft Windows
o Spezialist für die eingesetzte Software Oracle Version 19c und 21c
Der Bewerber verfügt über folgende drei Projektreferenzen aus den letzten drei Kalenderjahren (2020 -2022)
• Datenbankmigration von Oracle 12 c auf Version 19c; Konkretisierung einer IST-Situation und Erstellung eines dazu passenden Migrationskonzepts.
• Migration auf "Standard Edition High Availability" (SEHA)
• Lizensierung der Oracle-Datenbank
• Erfahrung mit Standard Oracle-Support
• Erfahrung mit der Optimierung der Hochverfügbarkeit durch Einsatz von Produkten von Drittanbietern
• Erfahrung mit der Übernahme der tlw. oder vollständigen Betriebsverantwortung für eine hochverfügbare Oracle-Datenbank
Der Bewerber verfügt über folgende mind. eine Projektreferenz aus den letzten drei Kalenderjahren (2020 -2022)
• Umsetzung der oben genannten Projekte in der öffentlichen Verwaltung
Der Bewerber kann Zertifizierungen z.B. im Datenschutz und / oder IT-Sicherheit (BSI / ISO 27001) und / oder Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001) nachweisen?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).