Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinien 602 und 603
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinien 602 und 603
Landkreis Kelheim
Landkreis Freising
Die Landkreise Freising und Kelheim als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, die Verkehrsleistungen der MVV-Regionalbuslinien 602 und 603 mit Wirkung zum 15.12.2024 bis 13.12.2031 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV
europaweit auszuschreiben.
- Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 602: Mainburg - Rudelzhausen - Au - Attenkirchen - Freising (S)(R) und zurück
- Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 603: Au - Nandlstadt - Zolling - Freising (S)(R) und zurück
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
- ca. 1.259.447 Nwkm/a
- 13 Neufahrzeuge 12m Niederflur-Überland oder Low-Entry-Überland
- ca. 200 Haltestellen
- geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 22 400 000 bis [Betrag gelöscht] EUR
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen
- Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).