Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007. Rosenheimer Kreuz (ROX)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007. Rosenheimer Kreuz (ROX)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Rosenheimer Kreuz (ROX)
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von voraussichtlich ca. 4,9 Millionen Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Linien: München – Rosenheim – Salzburg (RE 5), München – Rosenheim – Kufstein (RB 54) und Rosenheim – Holzkirchen – Deisenhofen – München (RB 58). Betriebsaufnahme ist voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028. Die Laufzeit des Vertrags wird voraussichtlich 14 Jahre zuzüglich voraussichtlich einer Verlängerungsoption von einem Jahr betragen. Es werden Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die Leistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Zu Punkt II.1.6): es erfolgt voraussichtlich keine Aufteilung in Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV. Die Angabe im Feld „Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung" beschreibt den frühesten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.