22 E 109 - Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 109 - Medienproduktion
Das Sterbehaus von Johannes Kepler in Regensburg wird zu einem neuen Museum umgestaltet, dem "document Kepler". Thema des Museums ist Johannes Kepler als Vollender der "Kopernikanischen Wende", als Begründer der Astrophysik, als ein besonderer, herausragender Charakter, als Akteur in einer einmaligen historischen Konstellation und seine besondere Beziehung zu Regensburg.
Das Sterbehaus von Johannes Kepler in Regensburg wird zu einem neuen Museum umgestaltet, dem "document Kepler". Thema des Museums ist Johannes Kepler als Vollender der "Kopernikanischen Wende", als Begründer der Astrophysik, als ein besonderer, herausragender Charakter, als Akteur in einer einmaligen historischen Konstellation und seine besondere Beziehung zu Regensburg.
Referenzen
R 1: Planung, Konzeption und Umsetzung der Medienproduktion im Rahmen eines
Museumsprojekts mit einem Volumen von mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto.
R 2: Programmierung und technische Entwicklung einer RFID-gesteuerten Anwendung für die Medienproduktion eines Museumsprojekts.
R 3: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in einer Dauerausstellung.
Die geeigneten Referenzen zum Nachweis der folgenden Zusatzkriterien R 4, R 5 und R 6 werden je mit 50 Punkten bewertet.
R 4: Planung, Konzeption und Umsetzung einer persönlichen Audioführung mit individualisiertem Ausstellungsrundgang.
R 5: Realisierung der Medienproduktion für ein Museumsprojekt im denkmalpflegerischen Bestand.
R 6: Produktionsabteilungen zur Tontechnik sind im Unternehmen vorhanden und unterstützen bei der Entwicklung von qualitätsbewussten Speziallösungen.
Personelle Anforderungen
Die personellen Anforderungen sind vom Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder durch Eignungsleihe zu erbringen. Die im Teilnahmewettbewerb angegebenen Personen des Bearbeitungsteams können nach Auftragserteilung nicht durch externe freie Mitarbeiter oder durch Subunternehmer ergänzt werden.
Sollte während der Leistungserbringung ein zuvor benannter Mitarbeiter erkranken oder das Unternehmen (Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe eingeschlossen) verlassen, ist mit Einverständnis des Auftraggebers ein gleichwertiges Mitglied aus dem eigenen Unternehmen zu benennen.
1. Es muss ein Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter) zur Verfügung stehen, der als Ingenieur gelistet ist und eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren aufweist.
2. Es muss ein Bearbeitungsteam aus mindestens fünf Personen für den Auftrag bereitgestellt werden. Dabei muss mindestens eine Person für den Bereich Sounddesign bzw. Tontechnik, mindestens eine Person für den Bereich Mediengestaltung und mindestens eine Person für den Bereich medientechnische Planung benannt werden, welche diese später bearbeiten. Die geforderten Personen müssen jeweils eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachweisen können.
Weiterführend muss für die Installation und Inbetriebnahme eine medientechnische Projektleitung sowie ein ausgebildeter Audioingenieur mit einem abgeschlossenen Studium oder einer Berufsausbildung mit einer aufgabenbezogenen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren zur Verfügung stehen.
Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit der Bewerbung der Bewerberbogen 22 E 109 oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung den Bewerberbogen abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen eigenen Bewerberbogen 22 E 109 abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften eine Bewerbung abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Die personellen Anforderungen sind vom Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder durch Eignungsleihe zu erbringen. Die im Teilnahmewettbewerb angegebenen Personen des Bearbeitungsteams können nach Auftragserteilung nicht durch externe freie Mitarbeiter oder durch Subunternehmer ergänzt werden.
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit der Bewerbung die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren Bewerberbogen 22 E 109 abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Referenzen
Der Bewerber hat seine Eignung durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen und unter den entsprechenden Ordnungsziffern vorzulegen. Dabei sind für die Aspekte zu R 1, R 2 und R 3 maximal je zwei Referenzen vorzulegen. Für die vorgenannten Referenzen R 1, R 2 und R 3 ist zwingend jeweils eine Referenz einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Berücksichtigung der Bewerbung nicht möglich (K.-o.-Kriterien). Die eingereichten Referenzen zu R 1, R 2 und R 3 werden je mit 50 Punkten bewertet.
Sollte durch Punktgleichheit nicht eindeutig entschieden werden, welche Auftragnehmer eingeladen werden können, entscheidet zwischen den Auftragnehmern auf den letzten Plätzen das Losverfahren. Die 3 geeignetsten Bewerber werden in die Angebotsphase überführt.
R 1: Planung, Konzeption und Umsetzung der Medienproduktion im Rahmen eines
Museumsprojekts mit einem Volumen von mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto.
R 2: Programmierung und technische Entwicklung einer RFID-gesteuerten Anwendung für die Medienproduktion eines Museumsprojekts.
R 3: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in einer Dauerausstellung.
Die geeigneten Referenzen zum Nachweis der folgenden Zusatzkriterien R 4, R 5 und R 6 werden je mit 50 Punkten bewertet.
R 4: Planung, Konzeption und Umsetzung einer persönlichen Audioführung mit individualisiertem Ausstellungsrundgang.
R 5: Realisierung der Medienproduktion für ein Museumsprojekt im denkmalpflegerischen Bestand.
R 6: Produktionsabteilungen zur Tontechnik sind im Unternehmen vorhanden und unterstützen bei der Entwicklung von qualitätsbewussten Speziallösungen.
Bearbeitungsteam
Die personellen Anforderungen sind vom Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder durch Eignungsleihe zu erbringen. Die im Teilnahmewettbewerb angegebenen Personen des Bearbeitungsteams können nach Auftragserteilung nicht durch externe freie Mitarbeiter oder durch Subunternehmer ergänzt werden.
Sollte während der Leistungserbringung ein zuvor benannter Mitarbeiter erkranken oder das Unternehmen (Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe eingeschlossen) verlassen, ist mit Einverständnis des Auftraggebers ein gleichwertiges Mitglied aus dem eigenen Unternehmen zu benennen.
1. Es muss ein Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter) zur Verfügung stehen, der als Ingenieur gelistet ist und eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren aufweist.
2. Es muss ein Bearbeitungsteam aus mindestens fünf Personen für den Auftrag bereitgestellt werden. Dabei muss mindestens eine Person für den Bereich Sounddesign bzw. Tontechnik, mindestens eine Person für den Bereich Mediengestaltung und mindestens eine Person für den Bereich medientechnische Planung benannt werden, welche diese später bearbeiten. Die geforderten Personen müssen jeweils eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachweisen können.
Weiterführend muss für die Installation und Inbetriebnahme eine medientechnische Projektleitung sowie ein ausgebildeter Audioingenieur mit einem abgeschlossenen Studium oder einer Berufsausbildung mit einer aufgabenbezogenen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren zur Verfügung stehen.
Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]