Anpassung und Sanierung Bestand - Gebäude FM 17A + 17B (ASB FM17A+B) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung und Sanierung Bestand - Gebäude FM 17A + 17B (ASB FM17A+B) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Anpassung und Sanierung der Bestandsgebäude FM 17A und FM 17B (ASB) in München Freimann - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
- Aufgabenstellung
Der Bayerische Rundfunk (BR) plant unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand" im Laufe der nächsten Jahre Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude. Die am Standort Freimann verfügbaren Büroflächen sind auch bei deutlicher Reduzierung des gesamten Büroflächenbedarfes auf absehbare Zeit nicht ausreichend.
Der BR ist Eigentümer der Gebäude, die bis Ende 2021 vermietet waren. Um beide Häuser für eine langfristige Nutzung tauglich zu machen, sind eine Reihe von Sanierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind nicht im Zusammenhang einer Kernsanierung zu sehen. Das Ziel ist die funktionale, termin- und kostenoptimierte Ertüchtigung und Anpassung der Bestandsgebäude.
Die Elektro-Infrastruktur - sowohl starkstrom- als auch schwachstromseitig - ist sanierungsbedürftig. Es besteht zudem Sanierungsbedarf hinsichtlich der Bereiche Heizung-Lüftung-Sanitär (Rohrleitungen Sanitär, Armaturen, Pumpen, Keramiken, Kompensatoren, Heizkörper etc.). Des Weiteren werden Anpassungen unter der Zielvorstellung einer Neuevaluierung der Flächenplanung einhergehend mit notwendigen Modernisierungsmaßnahmen angestrebt.
Aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer der Gebäude sind Bodenbeläge und Wandanstriche zu erneuern und die Metalldecken zu reinigen. Die Umnutzung der Räume sowie der Einbau von Elektroverteilungen und -trassen dürften zu Änderungen der Raumzuschnitte führen. Daher sind auch Trockenbauarbeiten und Anpassungen der Metalldecken erforderlich. Weiterhin sollen im Zuge der Flächenplanung für die künftige Nutzung des Standortes Freimann die Verortung und Raumanforderungen der Abteilungen und Redaktionen neu evaluiert werden. Überlegungen zur Flächenplanung liegen für beide Gebäude bereits vor.
- Bauabschnitte
Die Sanierungsmaßnahme ist gegliedert in zwei hinsichtlich der Ausführungsphase zeitlich versetzte Bauabschnitte. Zunächst erfolgt die Sanierung von Haus 17B im Zuge von Bauabschnitt I. Nach abschließender Fertigstellung und Umzug erfolgt der Start von Bauabschnitt II, der Sanierung von Haus 17A. Die beiden zu sanierenden Bestandsgebäude sind über eine Brücke miteinander verbunden und somit räumlich nicht voneinander separiert.
- Kosten
Der maximale Finanzierungsrahmen beträgt 7,547 Mio. EUR (netto) / 8,981 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700). Die Einhaltung dieses Budgets im Sinne einer Kostenobergrenze ist eine zentrale Aufgabe der Projektplanung und der späteren Projektdurchführung.
- Termine Bauababschnitt I / Haus 17B
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele für Bauabschnitt I / Haus 17B vorgesehen:
Start Vorentwurfsplanung: Juli 2022
Start Entwurfsplanung: Oktober 2022
Start Ausführungsplanung: Januar 2023
Baubeginn: April 2023
Fertigstellung: Dezember 2023
- Termine Bauababschnitt II / Haus 17A
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele für Bauabschnitt II / Haus 17A vorgesehen:
Start Vorentwurfsplanung: Juli 2022
Start Entwurfsplanung: Dezember 2022
Start Genehmigungsplanung: März 2023
Start Ausführungsplanung: Juli 2023
Baubeginn: Januar 2024
Fertigstellung: Dezember 2024
- Ablaufkoordination
Es bedarf der Beachtung der teilweise parallel verlaufenden Planungs- und Ausführungsphase. Zudem ist für Bauabschnitt II aufgrund der ggfs. notwendigen Berücksichtigung von brandschutztechnischen Aspekten eine Genehmigungsplanung vorgesehen. Weitere Eckdaten sind dem Grobterminplan der Vergabeunterlage L1 - Projektinformation zu entnehmen.
- angestrebte Auftragsvergabe
Für die beschriebene Sanierungsmaßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe für Bauabschnitt I die Leistungsphasen 2 + 3 (Vor- und Entwurfsplanung), für Bauabschnitt II die Leistungsphasen 2-4 (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt werden. Zu Optionen vgl. Ziffer II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Bauababschnitt I / Haus 17B
Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI (Leistungsphase 4 nicht relevant)
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Bauababschnitt II / Haus 17A
Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Planunion
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.