BW 5-2, Überführung der verlegten LIF 13 über die B173neu mit BW5-1, BW5-3, und BW5-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20 019 21 S 251
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 5-2, Überführung der verlegten LIF 13 über die B173neu mit BW5-1, BW5-3, und BW5-4
B 173 Lichtenfels – Kronach, BA 3, Michelau – Zettlitz
Errichtung BW 5-2, Überführung der verlegten LIF 13 über die B173neu mit BW5-1, BW5-3, und BW5-4;
Ort der Ausführung:;B 173 Lichtenfels – Kronach, BA 3, Michelau – Zettlitz.
96247 Michelau in Oberfranken
B 173 Lichtenfels - Kronach, BA 3, Michelau - Zettlitz
BW 5-2, Überführung der verlegten LIF 13 über die B173neu mit BW5-1, BW5-3, und BW5-4
BW5-2:
340 m2 Spundwandverbau herstellen
1300 m3 Baugruben herstellen
570 m Bohrpfähle herstellen
1600 m3 Widerlager und Pfeiler herstellen
1900 m3 Spannbetonhohlkasten herstellen
2300 m2 Abdichtung herstellen
1 St Vorsignal abbauen
Oberleitungsanlage temporär umbauen
BW5-1 Stützmauer:
1000 m2 Spundwandverbau herstellen
4600 m3 Baugrube hersellen
800 m3 Stahlbetonstützwand herstellen
BW5-3 Stützmauer:
350 m2 Spundwandverbau herstellen
6900 m3 Baugrube hersellen
680 m Bohrpfähle herstellen
2400 m3 Stahlbetonstützwand herstellen
BW5-4 Brücke über den Scheidsbach:
2700 m3 Baugrube hersellen
640 m3 Stahlbetonrahmenbauwerk herstellen
390 m2 Abdichtung herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BW 5-2, Überführung der verlegten LIF 13 über die B173neu mit BW5-1, BW5-3, und BW5-4
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9