600-08 Beschaffung eines Ion Torrent™ Genexus™ Integrated Sequencer (Cat. No. A45727, Thermo Fisher)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservice.de
Abschnitt II: Gegenstand
600-08 Beschaffung eines Ion Torrent™ Genexus™ Integrated Sequencer (Cat. No. A45727, Thermo Fisher)
Das Universitätsklinikum Augsburg beabsichtigt die Beschaffung eines Ion Torrent™ Genexus™ Integrated Sequencer, mit dessen Hilfe Parallelsequenzierung (NGS) für die Molekularpathologie betrieben werden soll. Der Genexus Integrated Sequencer kann als eigenständiges Instrument verwendet werden, um die automatisierte NGS-Bibliotheksvorbereitung für bis zu 32 Bibliotheken unter Verwendung von DNA, RNA oder zellfreier Gesamtnukleinsäure (cfTNA) zu ermöglichen. Zusammen mit der automatisierten Template-Vorbereitung und dem Laden von Halbleiterchips in großem Umfang erfolgt die Sequenzierung, primäre Datenanalyse, Variantenaufruf, sekundäre Annotation und Berichtserstellung vollautomatisch. Der Genexus Integrated Sequencer verfügt über Ion Torrent™ GX5™ Sequenzierungschips, die mit 4 Spuren ausgestattet sind, von denen jede einzeln oder in Kombination in einem einzigen Lauf verwendet werden kann, um die Variabilität bei der Probenaufnahme zu unterstützen. Der Genexus Integrated Sequencer integriert die gesamte Computerinfrastruktur, die für die Durchführung der Laufeinrichtung erforderlich ist, verfolgt Verbrauchsmaterialien anhand von Barcode und physischem Standort und ermöglicht das Aufrufen und Berichten von Varianten auf einem einzigen Gerät – bei den meisten Arbeitsabläufen an einem einzigen Tag.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Die Molekularpathologie hat steigende Anforderungen in der Patientenversorgung im Bereich der Tumordiagnostik zu bewältigen gleichzeitig sind die personellen Ressourcen begrenzt. Die steigenden Anforderungen ergeben sich einerseits aus einer größeren Zahl von Patienten und Proben, für die Mutationsanalysen angefordert werden und andererseits aus einem größeren Spektrum und Umfang der nachgefragten Analysen. Benötigt wird ein Sequenziergeräte und die zugehörige BioIT Lösung für Sekundäranalysen in einer vollautomatisierten Lösung zu integrieren. Dies ermöglicht eine schnelle und präzise Patientenversorgung mit wenig personellem Aufwand. Vor diesem Hintergrund muss das zu beschaffende System verschiedene Anforderungen a) bis f) erfüllen, die als unverzichtbar eingestuft wurden.
a)Zur Erweiterung unserer bisherigen Sequenzierkapazität wird ein Parallelsequenzierer benötigt, der einen vollautomatisierten Workflow von aufgereinigter und quantifizierter Nukleinsäure bis hin zur Sekundäranalyse ermöglicht. Die Anwendung soll kleine Zielgerichtete Panellösungen für solide und myeloische Tumorerkrankungen vorhalten, die eine automatisierte und schnelle Bearbeitung von entsprechenden Proben ermöglicht.
b)Das Geräte sollte bis zu 16 Proben parallel auf DNA und RNA in einem Lauf innerhalb von 24 h sequenzieren und analysieren können.
c)Probenvorbereitung: Verfügbare Probenvorbereitungskits für die Molekularpathologie und umfangreiches Portfolio für FFPE, Blutplasma, peripheres Blut und Knochenmark sind vorausgesetzt. Die Integration von UMIs erhöht die Datensicherheit der Sequenzanalyse. Zur Planung und Vorbereitung eines Laufs sollten nicht mehr als eine halbe Stunde Hands on time benötigt werden
d)Optimierte Bioinformatik: Das System sollte über eine integrierte Software verfügen, die eine Planung und Auswertung von Läufen ermöglicht. Es wird eine Analyse Pipeline benötigt, welches das bestehende System unterstützt und die Erweiterung integriert. Die Auswertung von SNVs, Indels, Fusionen, Splice-Varianten, und CNVs aus FFPE, Knochenmarksaspiraten und peripheren Blutproben ermöglicht.
e)Das Instrument sollte über ein integriertes Überwachungssystem, welches das Deck kontinuierlich scannt, um die Platzierung der Verbrauchsmaterialien zu überwachen, die während der Laufeinrichtung eingetragen werden oder auf abgelaufene Verbrauchsmaterialien hinweisen. Die Qualitätsparameter sollen lückenlos und rückführbar dokumentiert werden.
f)Service: Wir benötigen ein engmaschiges deutsches Supportnetzwerk, die beide Geräte unterstützen. Training: Die Installation und das Training müssen vor Ort und auf Deutsch stattfinden.
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass nur Ion Torrent™ Genexus™ Integrated Sequencer (Thermo Fisher) alle Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern erfüllt nur das Gerät der Thermo Fisher als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen a) bis f) sind zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Frankfurter Str. 129B
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dem Pflichtfeld II.1.7) und V.2.4) wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)- Auszug-
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.