Umsetzung EHS on S/4HANA für 2023 (SAP EHS 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0804 03101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail:
Fax: +49 8921081367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung EHS on S/4HANA für 2023 (SAP EHS 2021)
Beschaffung von SAP Beratungs- und Unterstützungsleistung im Umfeld ARBEITSSICHERHEIT für die IT-Organisationseinheit der GV der MPG in Form eines EVB-IT Systemvertrages.
MPG-Generalverwaltung München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Beschaffung von SAP Beratungs- und Unterstützungsleistung im Umfeld "Arbeitssicherheit" für die IT-Organisationseinheit der GV in Form eines EVB-IT Systemvertrages.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Anpassung eines SAP EHS on S/4HANA Systems (Umsetzungszeitraum, siehe auch Kapitel 5.3 VU), der Umstieg (Migration) von einem bestehenden SAP EHS Classic System auf ein neues SAP EHS on S/4HANA System sowie der Betrieb des neu aufgebauten EHS on S/4HANA Systems (After-Go-Live-/Wartungszeitraum, siehe auch Kapitel 5.4).
Der Umsetzungszeitraum beinhaltet den Aufbau, die Konfiguration, und die Anpas-sung eines EHS on S/4HANA On-Premises und eines SAP-Instandhaltung (Plant Main-tenance - PM) on S/4HANA On-Premises Systems. Weitere Inhalte sind Softwareer-stellung/Programmierung sowie Beraterleistung, um die Systeme an die Bedürf-nisse der MPG anzupassen (siehe dazu Kapitel 1.6.2). Der After-Go-Live/Wartungszeitraum beinhaltet die Wartung des neu aufgebauten EHS on S/4HANA On-Premises, sowie des SAP-Instandhaltung (PM) on S/4HANA On-Premises Systems. Diese reichen von der Unterstützung des Betriebsteams in allen Belangen, über den Support der Anwender, das Einspielen von SAP-Releases und Security Pat-ches, bis hin zur Implementierung neuer Eigenentwicklungen.
Der vorliegende Leistungsgegenstand ist eingebettet in ein Portfolio weiterer IT-Dienstleistungen, die die MPG an externe Dienstleister vergeben hat und die ausdrück-lich nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind (siehe VU Kapitel 1.3).
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistungen wird an einen Auftragnehmer ("AN") vergeben, in Form eines EVB-IT Systemvertrag (nachfolgend auch "Vertrag" - vgl. Anlage 1).
Insgesamt in Basislaufzeit sind für 9 unterschiedliche Rollen insgesamt 20 Mitarbeiterprofile sowie in Optionslaufzeit für 6 unterschiedliche Rollen insgesamt 8 Mitarbeiterprofile vorzulegen.
Gem. Kap. 1.6.2 VU kann über die Basis-Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mind. 1550 Personentagen PT und max. 3100 PT insgesamt ausgegangen werden (voraussichtlich ca. 60% Vor-Ort/40% Remote). Der Schätzwert liegt bei 2790 Personentagen. Für die weitere Vertragslaufzeit von zweimal zwölf (12) Monaten kann für die Kalkulation von mind. 200 PT bis max. 400 PT für die 2 Jahre gesamt (voraussichtlich ca. 20% Vor-Ort/80% Remote) an Beratungsvolumen ausgegangen werden (Schätzwert hier bei 360 PT).
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 14.08.2023.
Es ist Nummer 17.7 der Anlage 1 (EVB-IT Systemvertrag) anwendbar.
Zur Information:
Die Parteien verzichten circa 24 Monate ab Leistungsbeginn bis zum 31.08.2025. auf ordentliche Kündigungsrechte gem. Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB (aktuell § 648 BGB) (Mindestvertragslaufzeit).
Die Vertragslaufzeit gliedert sich in zwei (2) wesentliche Zeiträume. Zum einen in den Umsetzungszeitraum (siehe auch Kapitel 5.3) und zum anderen in den Af-ter-Go-Live-/-Wartungszeitraum (siehe auch Kapitel 5.4).
Der Umsetzungszeitraum beträgt ca. zwei (2) Jahre und zwei Wochen gerech-net ab dem Leistungsbeginn am 14.08.2023. Der Umsetzungszeitraum endet so-mit am 31.08.2025.
Der After-Go-Live-/Wartungszeitraum beträgt zwei (2) Jahre, beginnt ab dem 01.09.2025 und endet mit dem Vertragsende am 31.08.2027.
Wird der Vertrag nicht zum Ende des Umsetzungszeitraum gekündigt verlängert er sich um 12 Monate. Er kann im After-Go-Live-/Wartungszeitraum mit Kün-digungsfrist von sechs (6) Monate jeweils zum 31.08. des Jahres gekündigt wer-den.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre und zwei Wochen gerechnet ab dem 14.08.2023. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.08.2027.
Ggf. Transition-Out von ca. v. 01.06.2027 bis 31.08.2027 (s. auch Kap. 5.8).
a) Selbstverpflichtung Vertraulichkeit
Teile der Vergabeunterlage werden den interessierten Bietern nur gegen Übersen-dung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 09) übersendet. Diese Unterlagen sind für die Angebotserstellung zwin-gend notwendig. Durch schriftliche Abnahme sichert der künftige Auftragnehmer zu, sich an die definierten Vorgaben zu halten.
Der Bieter hat die unterzeichnete Erklärung "Anlage 09 Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" als PDF-Dokument wie folgt zu übersenden:
-nach Registrierung im AI-Vergabeportal des Staatsanzeigers BW über die Nachrichten-Funktion
Nach Erhalt und Prüfung der Erklärung, werden die o. g. vertraulichen Informationen (Anlage 10 a-u sowie Anlage 11 a,b) elektronisch ebenso über das Vergabeportal übermittelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote, die diese Selbstverpflichtungserklärung nicht abgegeben haben und denen dadurch die vertraulichen Anlagen (Nr. 10 und 11) nicht vorlagen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
b) Selbstausführungsgebot
Aufgrund der unter anderem in Kapitel 4.3.3.1 der Vergabeunterlagen beschriebenen Wichtigkeit (dies zeigt sich nicht zuletzt schon an der - im Vergleich zu den anderen Rollen - mit deutlich höheren Anzahl der in den Wettbewerb gestellten Personentage) der Tätigkeit des/der Applikationsentwick-ler*in SAP EHS on S/4HANA sowie des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA, macht der Auftrag-geber im Hinblick auf eben diese Tätigkeitsfelder und damit auf das gesamte Aufgabenspektrum des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA und des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch. Somit schreibt der Auftraggeber vor, dass die Rollen des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA und des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA stets vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmenden der Bietergemeinschaft ausgeführt werden muss.
Es sind hierbei kritische Aufgaben zu erledigen, für den/die Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA sind diese unter anderem das Entwickeln und Customizen der geforderten Anforderungen sowie im After-Go-Live-/Wartungszeitraum das Einspielen von Development und Customizing Transporte in ein laufendes Produktivsystem. Mittels Einspielen der Transporte werden eventuelle Fehler/Störungen im System behoben. Um hierfür schnelle Reaktions- und Problembehebungszeiten, und eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten, wird die Rolle des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA aus Eigenleistung des zukünftigen Auftragnehmers gefordert. Für den/die Berater*in SAP EHS on S/4HANA sind diese unter anderem die Funktion als Schnittstelle zwischen Fachseite/Fachwissen und des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA. Um das System rechtssicher aufzubauen wird für diese Rolle eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gefordert. Der zukünftige Auftragnehmer kommt ferner mit personenbezogenen Daten in Kontakt und hat mit diesen entsprechend umzuge-hen. Da es sich hierbei um Aufgaben handelt, die über das übliche Maß bei entsprechenden Aufgaben hinaus besonders kritisch sind, ist der Ausschluss der Eignungsleihe in diesem Fall durch § 47 Abs. 5 VgV gerechtfertigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen (vgl. bei BLOSSEM SUBunternehmer allerdings Kapitel 3.2.2).
Hinweis auf Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Bei einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro oder höher ist der Auftraggeber ver-pflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliede-rung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Haftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
•für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
•für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Haftpflichtversicherung" erklären, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt.
Hinweise:
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, auf-gefordert, den Nachweis über die o. g. Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Aufforderung erhält der Bieter zusammen mit der "Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung" (Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB). Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer ent-sprechenden Bescheinigung der Versicherung bzw. Bescheinigung eines Versiche-rungsmaklers zu erbringen und muss bis zum Ablauf der Warte- und Stillhaltefrist (§ 134 Abs. 2 GWB) der Vergabestelle vorliegen, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf!
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Un-terauftragnehmer zu fordern.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "SAP EHS-Beratung, Implementierung und Entwicklungsservices" (EK 06 A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Wenn für das Jahr 2022 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdar-stellung" zu tätigen.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen (für jedes einzelne Jahr) gelten folgen-de Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
•Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A): 7 Millionen EUR (7.000.000,00 €)
•spezifischer Jahresumsatz im Bereich "SAP-EHS Beratung, Implementierung und Entwicklungsservices" (EK-06-A): 4 Millionen EUR (4.000.000,00 €)
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leis-tungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechend jeweils mindestens eine Referenz in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten vier Jahren an-zugeben (Details s. u.). Diese muss jeweils folgende Angaben enthalten: Anga-ben zu dem öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. Referenzansprechpartner und Telefonnummer, Angabe der Auftragsdauer und des Auftragszeitraumes (Be-ginn und Abschluss) sowie des Auftragswerts, weiterhin aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat.
Es werden dabei insgesamt mind. zwei (2) Referenzen über folgende Leistung gefordert (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als unge-eignet ausgeschlossen werden):
a) Mind. eine (1) Referenz: abgeschlossenes Projekt oder abgeschlossener Auftrag im Bereich von SAP EHS Beratung, Implementierung und Ent-wicklungsservices im SAP S/4HANA Umfeld
Das Referenzprojekt (Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Re-ferenz) darf:
o mit dem Projekt-/Auftragsstart nicht länger als vier Jahre vor der Auftragsbekanntmachung für dieses Verfahren zurücklie-gen
o nicht weniger als 2.000 PT Gesamtvolumen gehabt haben
o Referenzprojekt der Implementierung muss sich im produktiven Betrieb (mindestens 6 Monate) bewährt haben
b) Mind. eine (1) Referenz: Abgeschlossene oder laufende Betriebsbetreu-ung/Wartung eines SAP EHS Systems
Die Referenz-Betriebsbetreuung (Mindestbedingungen für die Wert-barkeit der Referenz) muss:
o ein Mindestvolumen von 150 PT pro Jahr haben
o zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung eine produktive Betriebsbetreuung von mindestens 6 Monaten haben
Dabei ist es nicht möglich, eine Referenz zum Nachweis verschiedener erbrachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) und b) zu benennen.
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen und auf dem Formblatt entspr. anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat - neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 6 "Unternehmensreferenzen" - unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) ergänzend auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzustel-len).
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
4.2 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitneh-merüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der fol-genden Ausführungsbedingungen. Diese sind teilw. als X-Kriterien gekennzeich-net (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
4.2.1 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zu-schlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (ver-handlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnis-sen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Form-blatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
4.2.2 "Russland-Sanktionen" (XK-02-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt "Russland-Sanktionen", dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrich-tungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den An-wendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige,
b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisa-tionen oder Einrichtungen,
c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisa-tionen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.