Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr (siehe Besondere Vertragsbedingungen).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 angegebenen Preis
von [Betrag gelöscht] EUR um einen fiktiven Wert handelt. Der konkrete Wert wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht
angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.