Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Schulmöbeln Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0032-2022-L-IN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Schulmöbeln
Lieferung und Montage von Schulmöbeln sowie die im Bedarfsfall notwendigen Beratungstermine vor Ort und Planungsvorschläge
Stadtgebiet Ingolstadt
Lieferung und Montage von Schulmöbeln gemäß Leistungsbeschreibung für alle in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ingolstadt stehenden Schulen. Das jährliche Auftragsvolumen liegt schätzungsweise bei 325.000 € netto. Die Kostenschätzung in Ziffer II1.5 bezieht sich auf das maximal mögliche Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. möglicher Vertragsverlängerungen. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen/Stückzahlen seitens des Auftraggebers. Teil der Rahmenvereinbarung ist auch die Durchführung begleitender Arbeiten wie: Beratungstermine vor Ort und Planungsvorschläge
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Auftraggeber wird, falls nicht bereits beim Auftraggeber vorliegend, ein aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregister der Bieter angefordert
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt über die vom Auftraggeber genutzte Online-Plattform. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de