Stadt Nürnberg - rekoSUN - Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, NSA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004569
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nürnberg - rekoSUN - Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, NSA)
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §53 ff HOAI - 2021 LPH 1-9, stufenweise Vergabe zunächst LPH 1 bis 2 für die Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen und Medienversorgungsanlagen
Vergabe von Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gem. § 53 ff. HOAI - 2021
Lph 1-9, Stufenweise Vergabe - zunächst Lph 1-2
Für die Anlagengruppen:
1 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
2 - Wärmeversorgungsanlagen
3 - Luftungstechnische Anlagen
7 - Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlösch- und Medienversorgungsanlagen
Eignung gem. Unterabschnitt 5 VgV sowie Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 VgV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung gem. § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der
Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ingenieur - Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung,
die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und
Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung,
die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und
Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB im Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Bewerber
Auftragserteilung gemäß §134 GWB:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.