INTERIMSVERGABE II - Annahme, Sortierung und schadlose Verwertung der durch den AWM gesammelten Alttextilien und Altschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2022-0033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
INTERIMSVERGABE II - Annahme, Sortierung und schadlose Verwertung der durch den AWM gesammelten Alttextilien und Altschuhe
Durchzuführen ist die Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße, schadlose Verwertung innerhalb Europas der durch den AWM gesammelten Alttextilien und Altschuhe
150 t Alttextilien/ Monat
Verwertung von Alttextilien
Verlängerungsoption zweimal zwei Monate
150 t Alttextilien/ Monat
Verwertung von Alttextilien
Verlängerungsoption zweimal zwei Monate
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Vertrag mit Fa. BreEnt wird aus der vorangegangenen Interimsvergabe wurde fristlos gekündigt.
Der AWM hat damit erneut zu wenig Verwertungskapazitäten für die in den Containern im Stadtgebiet gesammelten Alttextilien.
Daher wurde nun noch einmal ein oberschwelliges Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für die durch die Kündigung freigewordenen Lose 1 und 2 durchgeführt.
Dies ist möglich, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte besonders dringlich ist und die Gründe nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.
Es war nicht vorherzusehen, dass Fa. BreEnt trotz aller Zusicherungen im Vorfeld technisch nicht in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß in der vertraglich vereinbarten Weise zu übernehmen und die Dringlichkeit ist damit begründet, dass ansonsten ab sofort viel zu wenig Entsorgungsmöglichkeiten für die in den städtischen Containern gesammelten Alttextilien besteht und damit das ganze Sammelsystem gefährdet ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
150 t Alttextilien/ Monat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisenhausen
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
150 t Alttextilien/ Monat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisenhausen
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/