Supportvertrag Microsoft-Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-111/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supportvertrag Microsoft-Produkte
Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt mit diesem Offenen Verfahren den Abschluss eines Supportvertrags auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags für die in der IT-Umgebung der Bayer. Polizei eingesetzten Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des BLKA zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühenstens jedoch 05.08.2022 und beträgt 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 12 Monate.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bayerische Polizei setzt im Client- und Serverbereich in großen Teilen Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen in seiner IT-Infrastruktur ein. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Inhalts ihrer Datenhaltung besteht das dringende Sicherheitsbedürfnis, die eingesetzten Microsoft-Software-Produkte sicher und stabil betreiben zu können, auftretende Fehlersituationen schnell zu beheben oder diese bereits im Vorfeld zu erkennen und durch geeignete proaktive Maßnahmen zu vermeiden.
Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des AG zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Lediglich der Hersteller ist in der Lage, bestimmte auftretende Fehler in seinen Produkten (Bugs) aktiv zu beheben oder im Desaster Recovery-Fall einen zertifizierten Wiederherstellungsgrad der betroffenen IT-Umgebung zu gewährleisten.
In geschäftskritischen Fehlersituationen beim AG kann im Rahmen der reaktiven Supportleistungen auch der kurzfristige Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten des Auftragnehmers oder des Herstellers Microsoft notwendig werden. Der Supportvertrag muss diese Option ebenfalls beinhalten. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses des AG, können die Supportleistungen durch den Auftragnehmer, auch bei geschäftskritischen Support-Situationen nicht durch direkten Fern-Zugriff (remote) auf die IT-Systeme des AG ermöglicht werden.
Die proaktiven Support-Leistungen sollen dabei auch den regelmäßigen Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten (Support-Engineers) des Auftragnehmers ermöglichen, um einen betriebsstabilisierenden Effekt aufgrund des Wissens-Transfers zum IT-Personal des AG zu erreichen.
Innerhalb des Support-Vertrages müssen weiterhin Health-Check- und Risk Assessment Programme für die auf Basis von Microsoft-Produkten (z. B. Active Directory oder Exchange) bestehende IT-Infrastruktur des AG angeboten werden können, welche diese Technologien auf Kompatibilität, Performance, Migrationsfähigkeit und Risiken prüfen können. Die Methodiken und Ergebnisse aus diesen Programmen müssen dabei die Anforderungen des Herstellers erfüllen können, um eine vollständige Support-Unterstützung (supportability) der IT-Infrastruktur des AG beim Hersteller erreichen zu können.
Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung bestimmter Support-Leistungen Dritte in Anspruch nehmen muss (z. B. den Hersteller), entsteht hierdurch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten. Sämtliche Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und finanziell abgegolten.
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Laufzeit des Vertrags kann darüber hinaus dreimal um jeweils 12 Monate vom Auftraggeber verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Wahrnehmung der Verlängerungsoption mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit mindestens in Textform mit. Die Laufzeit dieses Vertrags endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
- Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
- Bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro zwingend gefordert (Mindestanforderung).
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, alternativ eine Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020 und 2021
- Darstellung von mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Dienstleistung im Rahmen „Supportverträge für Microsoftprodukte) “
- Bezogen auf die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 wird eine Beschäftigtenzahl von durchschnittlich mindestens 40 Beschäftigten des zwingend gefordert.
- Darstellung von mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Dienstleistung im Rahmen „Supportverträge für Microsoftprodukte) “
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen
- Scientology-Schutzerklärung
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit
- Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung
- Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal (Der Auftragnehmer setzt zur Vertragserfüllung Personal mit SÜ 1 (Art. 10 BaySÜG) oder SÜ 2 (Art. 11 BaySÜG) ein)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Bereitschaft zur Unterzeichnung und Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.