Übernahme und Entsorgung von staubförmigen Reststoffen aus dem MHKW Kempten Referenznummer der Bekanntmachung: ZK20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von staubförmigen Reststoffen aus dem MHKW Kempten
Übernahme und Entsorgung von staubförmigen Reststoffen aus thermischen Anlagen der ZAK Energie GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Kontinuierliche und bedarfsgerechte Abholung von staubförmigen Reststoffen (Silo 1: Altadsorbens aus der Verbrennungslinie K3, Silo 2: Filterstaub mit Kesselasche aus der Verbrennungslinie K1und K3) aus den thermischen Anlagen des ZAK Kempten,
• Transport der übernommenen staubförmigen Reststoffen,
• Ordnungsgemäße Entsorgung der staubförmigen Reststoffen.
Sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit einmal um weitere 24 Monate bis zum 31.12.2030. Sofern keine Seite der weiteren Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Vorgesehenes Transportsystem (Anzahl, Größe und Art der Fahrzeuge) mit Erklärung, dass dieses die erforderlichen Ausstattungen und Zulassungen besitzt
- Erklärung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) zur Verfügbarkeit der erforderlichen Entsorgungsanlage(n) mit den erforderlichen Entsorgungskapazitäten über die Vertragslaufzeit und Genehmigungsnachweis der benannten Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.