Betrieb zweier Corona-Schnellteststationen (PoC) im Stadtgebiet von Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb zweier Corona-Schnellteststationen (PoC) im Stadtgebiet von Landshut
Zwei Teststationen im Stadtgebiet sollen den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst wohnortnahes Testangebot bieten. Die Stationen, die im kontaktarmen Drive-Through Verfahren arbeiten und täglich PoC-Schnelltests/Antigen-Schnelltests nehmen können, sind an der Messe Landshut und auf der Grieserwiese angesiedelt.
LOS 1 - Schnelltest (PoC) Testzentrum MESSE
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Teststation auf dem Messegelände soll den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst wohnortnahes Testangebot bieten. Die Station, die im kontaktarmen Drive-Through Verfahren arbeitet, soll täglich bis zu 2.500 PoC-Schnelltests/Antigen-Schnelltests nehmen. Die ersten 2.250 Tests (pro Tag) sollen als Pauschalpreis angeboten werden. Die restlichen 250 Testungen (pro Tag) stellen eine Bedarfsposition dar. Hierfür ist ebenfalls ein Pauschalpreis anzubieten.
Die Option zur Verlängerung bis 30.06.2022 muss gegeben sein und wird einseitig vom Auftraggeber bis 20.03.2022 angemeldet.
LOS 2 - Schnelltest (PoC) Testzentrum GRIESERWIESE
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Teststation auf der Grieserwiese soll den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst wohnortnahes Testangebot bieten. Die Station, die im kontaktarmen Drive-Through Verfahren arbeitet, soll täglich bis zu 2.500 PoC-Schnelltests/Antigen-Schnelltests nehmen. Die ersten 2.250 Tests (pro Tag) sollen als Pauschalpreis angeboten werden. Die restlichen 250 Testungen (pro Tag) stellen eine Bedarfsposition dar. Hierfür ist ebenfalls ein Pauschalpreis anzubieten.
Die Option zur Verlängerung bis 30.06.2022 muss gegeben sein und wird einseitig vom Auftraggeber bis 20.03.2022 angemeldet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Eigenerklärung gem. Formblatt L 1240
Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. €, Sachschäden in Höhe von mindestens 100.000 €, Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000 € spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n)." Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertem Verlangen zu übersenden.
Abschnitt IV: Verfahren
15 Abs. 3 VgV ("Die „hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d [§ 15] Abs. 3 [VgV] hat […] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 15 Rn. 9)." In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwießen, dasss der Leistungsbeginn für den 14. Februar 2022 angedacht ist. Dieser Termin ist einzuhalten, da die Teststrecken, i.S.d. Vergaberechts, erneut dem Wettbewerb unterstellt werden sollen, und die Verlängerung der (Alt-)Verträge, z.B. auf Grundlage von § 132 GWB bzw. Interimsaufträge, nur noch kurzfristig möglich ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.