Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 aus der Schweineschlachtung und der Stadtsammlung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2021-0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 aus der Schweineschlachtung und der Stadtsammlung
Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kategorien 1 und 2 für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre
Abholung im Stadtgebiet München und ordnungsgemäße Entsorgung
Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kategorien 1 und 2.
- Verlängerungsoption, siehe II.2.7
- Preisangabe für Sonderfahrten mit Spezialfahrzeug für die Einsammlung von toten Fundtieren im Stadtgebiet München (z.B. bei schwierigen Bergungsmaßnahmen, große Anzahl von toten Fundtieren, große einzelne tote Fundtiere).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 aus der Schweineschlachtung und der Stadtsammlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/