Fraunhofer IGCV Garching - Neubau Technikum - V_147_750344_21_ELT/FIA Referenznummer der Bekanntmachung: IGCV Garching - V_147_750344_21_ELT/FIA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IGCV Garching - Neubau Technikum - V_147_750344_21_ELT/FIA
Fraunhofer IGCV, Lichtenbergstr. / Freisinger Landstr., 85748 Garching
Elektroinstallation inkl. FIA:
1x Hauptverteilung, ca. 20 Unterverteilungen,
Ca. 850 lfm Hauptleitungen,
1x Sicherheitsbeleuchtungsanlage, ca. 220 Leuchten,
Ca. 400 Leuchten Allgemeinbeleuchtung,
Ca. 230 Datenports inkl. Verkabelung,
Trassen, Verkabelung Stark- und Schwachstrom,
Blitzschutz, Außenbeleuchtung
Finanzierung BMBF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IGCV Garching - Neubau Technikum - V_147_750344_21_ELT/FIA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Garching
ca 80 m Steigtrassen
Arbeits- und Hebebühnen
LV-Mehrungen in Kabel, Dosen, Sicherungen, Verteiler etc.
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
ca 80 m Steigtrassen
Arbeits- und Hebebühnen
LV-Mehrungen in Kabel, Dosen, Sicherungen, Verteiler etc.
Im Zuge des Bauablaufs und der Werk-und Montageplanung wurde festgestellt, dass Mengenänderungen gegenüber dem Hauptleistungsverzeichnis notwendig werden.Eine Beauftragung einer Dritten Firma mit dieser Leistung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.