Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet des AZV Hof Referenznummer der Bekanntmachung: HO10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-hof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet des AZV Hof
Übernahme und Vermarktung des Altpapiers aus dem Gebiet des AZV Hof
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Die Leistungen werden in fünf Fach- bzw. Gebietslose aufgeteilt:
Los 1: Altpapier aus der Papiertonne der Stadt Hof
Los 2: Altpapier aus der Papiertonne des Landkreises Hof
Los 3: Altpapier aus Wertstoffhöfen und –mobilen im Nordwesten (Bad Steben, Schwarzenbach a. Wald, Naila, Selbitz)
Los 4: Altpapier aus Wertstoffhöfen und –mobilen im Südwesten (Helmbrechts, Münchberg)
Los 5: Altpapier aus dem Wertstoffhof Hof, den Wertstoffhöfen und –mobilen im Südosten (Schwarzenbach a. d. Saale, Oberkotzau, Rehau)
Los 1: Altpapier aus Papiertonne Stadt Hof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Los 2: Altpapier aus Papiertonne Landkreis Hof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Los 3: Altpapier Wertstoffhöfe/-mobile Nordwesten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Bad Steben, Schwarzenbach a. Wald, Naila, Selbitz)
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Los 4: Altpapier Wertstoffhöfe/–mobile Südwesten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Helmbrechts, Münchberg)
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Los 5: Altpapier Wertstoffhöfe/-mobile Südosten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Schwarzenbach a. d. Saale, Oberkotzau, Rehau) sowie Wertstoffhof Hof
- Einrichtung und Betrieb einer bzw. mehrerer Übernahmestellen für Altpapier
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste.
- Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.