Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zv-tbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Vertrag über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
VTN Walsdorf
Hetzentännig 2
96194 Walsdorf
Die detaillierten Vertragsbedingungen über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf können in den Ausschreibungsunterlagen eingesehen werden.
Der Vertrag kann während der Vertragslaufzeit von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die detaillierten Bedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die detaillierten Bedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
Ludwigstr. 25
D-96052 Bamberg
(Zimmer N119)
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zur Ange-botsabgabefrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer für alle betroffenen Bieter gleicher-maßen bestimmten Nachfrist nachzufordern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3)
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter [gelöscht] (Herrn Dechant) als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsauftrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).