Tragwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte “Rösnerwiese““ in Bruckmühl Referenznummer der Bekanntmachung: 7100 Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayerngrund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte “Rösnerwiese““ in Bruckmühl
Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau der sechs bis acht gruppige Kindertagesstätte „Rösnerwiese“ auf der Flurnummer 3759/3 Gemarkung Bruckmühl. Diese befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rösnerwiese“ Nr. 64. Die Kindertagesstätte ist gemäß Bebauungsplan in offener Bauweise mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern zu errichten. Eine zukünftige Erweiterung der Kindertagesstätte um zwei weitere Gruppen soll bei der Planung mitberücksichtigt werden. Aufgrund der Dringlichkeit der benötigten Kinderbetreuungsplätzen, sollen unterschiedliche Bauweisen bereits im Zuge der Leistungsphase 2 Vorentwurf untersucht werden. Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel des Freistaats Bayern zu beantragen.
Die Leistungen des Tragwerkplaners bestimmen sich nach der Anlage 14 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung vom 01.01.2021. Die Leistungen werden Stufenweise beauftragt. Der AG behält sich vor, die Leistungen für weitere Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung von weiteren Stufen, auch bei Fortführung des Projekts durch den Auftraggeber, besteht für den Auftragnehmer nicht. Aufgrund der Dringlichkeit der benötigten Kinderbetreuungsplätzen, sollen Beschleunigungsmaßnahmen bereits im Züge der LPH 2 Vorentwurf untersucht werden. Der Auftragnehmer hat zu untersuchen, ob und in welchem Umfang eine Planung und Ausführung in Modulbauweise zum o.g. Ziel führen könnte. Der Auftragnehmer hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der konventionellen Bauweise sowie des Modulbaus zur Gegenüberstellung im Rahmen seiner Aufgaben mit zu bearbeiten.
Teilnahmewettbewerb:
1. wirtschaftliche, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Referenzen: Referenzportfolio Bildungseinrichtung
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Angebotsphase:
1. Besonderheiten und Herausforderungen in diesem Projekt
2. Herangehensweise und Organisation
3. Verfügbarkeit im Projektablauf
4. Stundensätze
5. Gesamthonorar
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
2. Tragwerksplaner (sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist), so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt – Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55EU).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage zwingend beizufügen. Deckungssummen: EUR 3,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden.
Ein Nachweis, dass die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme beträgt, ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage zwingend beizufügen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
2. Jahresabschlüsse gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vor-geschrieben ist.
3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Gefordert ist die Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Ingenieure) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Gefordert ist die Angabe der durchschnittlich fest angestellten (!) fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber, in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
2. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist.
3. Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft
Für das Unternehmen / die Bietergemeinschaft können maximal drei Referenzprojekte über in den letzten vier Jahren (2017 bis 2020) abgeschlossene Maßnahmen abgegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bietergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Durchführung eines Neubaus;
• Durchführung einer Maßnahme zum Aufstocken eines Bestandsgebäudes;
• Für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB);
• mit Baukosten von mind. EUR 2,0 Mio. (netto) in den Kostengruppen 300+400 DIN 276;
• Durchführung der Leistungsphasen 1-6 (§ 51 HOAI)
Erfüllt eine Referenz eins dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Für die insgesamt maximal drei wertbaren Referenzen kann der Bewerber folglich maximal 15 Teilpunkte erreichen.
Mindestens eine Referenz muss die Durchführung einer Maßnahme zum Aufstocken eines Bestandsgebäudes enthalten.
Mindestbedingung für die Wertung einer Referenz ist, dass der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.
Es sind mindestens 2 zur Berufsausübung befähigte Personen gefordert. (siehe Ziff. EU III.1.1)
Tragwerksplaner Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (Stufe I) sowie der Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen (Stufe II).
Für die Stufe I dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur
Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die Stufe II dieses Vergabeverfahrens – die Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen – gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebotes per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Bietergesprächen wird keine Vergütung gewährt.
Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Tragwerksplaner-Vertrags samt Anlagen nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Stufe II) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur Stufe I (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen eine Erklärung abgeben:
1. In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
3. Dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.