Neubau einer Wohnanlage für Auszubildende und Studierende, Baufeld WA 14 West in München Freiham
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kswm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landherr-wehrhahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kswm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage für Auszubildende und Studierende, Baufeld WA 14 West in München Freiham
Eine bezahlbare Unterkunft in München zu finden, ist für viele Auszubildende und Studierende nicht einfach. Öffentlich geförderte Wohnheime stellen eine wichtige Alternative zum freien Wohnungsmarkt dar. Die Kath. Siedlungswerk München GmbH möchte deshalb im neu entstehenden Stadtteil Freiham eine Wohnanlage für Auszubildende und Studierende mit einer Geschossfläche (GF) von mindestens 5 600 m2 errichten. Die Wohnplätze sollen vorwiegend als Einzelapartments geplant werden, d. h. als Individualraum mit Sanitäreinheit und Kochnische. Daneben sollen auch Eltern-Kind-Apartments, Wohngruppen mit 6-8 Einzelzimmern und eine inklusive Wohngemeinschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, entstehen. Neben den Wohnplätzen sind auch Gemeinschaftsräume, Abstellflächen und Funktionsräume zu planen.
Das Stadterweiterungsgebiet Freiham zählt zu den wichtigsten Vorhaben der Stadtentwicklung in München und stellt die derzeit letzte zusammenhängende Flächenreserve für Baulandentwicklung dieser Größenordnung innerhalb der Landeshauptstadt dar. Auf einer Fläche von insgesamt 350 Hektar entsteht am westlichen Stadtrand von München bis zum Jahr 2035 ein neuer Stadtteil, in dem über 25 000 Menschen leben und ca. 15 000 arbeiten werden. Übergeordnetes Ziel der Planung in Freiham ist es, einen inklusiven Stadtteil zu schaffen, in dem eine eigenständige Lebensführung und ein selbstverständliches Miteinander für alle Bewohner*innen ermöglicht werden. Die Ausloberin sieht deshalb beste Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer inklusiven Wohnanlage, in der Wohn- und Lebensraum für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden soll.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin für das geplante Bauvorhaben und die zugehörigen Freiflächen gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösungen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Mitte/Ende Juli 2021, Rückfragenbeantwortung bis: Mitte September 2021, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang November 2021.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Die Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-8 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 10 Teilnehmern, von denen 3 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2011 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Wettbewerbssumme enthalten sind [Betrag gelöscht] EUR an Bearbeitungshonoraren.
An Bearbeitungshonoraren werden insgesamt [Betrag gelöscht] EUR ausgeschüttet; bei 10 Teilnehmern sind das [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per e-mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden ([gelöscht]). Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite (www.landherr-wehrhahn.de) selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ schriftlich über die unter I.3) genannte Kontaktstelle einzureichen.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
— LPH 6-8 bearbeitet,
— Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR,
— Honorarzone III,
— Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2011 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
— Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kswm.de/