Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für ein Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021H3000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für ein Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern 2021
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird derzeit über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) die Zuverlässigkeit der Zahlungen im Bereich Flächen sichergestellt. Von zentraler Bedeutung sind dabei sowohl die Fernerkundungskontrollen (FEK), als auch die Vor-Ort-Kontrollen (VOK). Für den seitens der EU-Kommission angestrebten Paradigmenwechsel plant das StMELF einen Probelauf für das Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern. Gesucht wird ein Dienstleister, der auf Basis von einschlägigen Satellitendaten eine objektbezogene Analyse der vorgegebenen Prüfinhalte vornimmt (technische Prüfung). Die finale Entscheidung über die tatsächliche Förderfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt im Nachgang am StMELF.
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird derzeit über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) die Zuverlässigkeit der Zahlungen im Bereich Flächen sichergestellt. Von zentraler Bedeutung sind dabei sowohl die Fernerkundungskontrollen (FEK), als auch die Vor-Ort-Kontrollen (VOK). Für den seitens der EU-Kommission angestrebten Paradigmenwechsel plant das StMELF einen Probelauf für das Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern. Gesucht wird ein Dienstleister, der auf Basis von einschlägigen Satellitendaten eine objektbezogene Analyse der vorgegebenen Prüfinhalte vornimmt (technische Prüfung). Die finale Entscheidung über die tatsächliche Förderfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt im Nachgang am StMELF.
— Erweiterung Monitor 4,
— Erweiterung Monitor 6,
— Monitor 13.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für ein Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80643
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich bei dem Ausschreibungsgegenstand um ein Grundprojekt i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, den Folgeauftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren bezuschlagten Bieter zu erteilen. Das Folgeprojekt hat folgenden Umfang: Ausweitung des Flächenmonitorings auf den produktiven Betrieb im Förderjahr 2022 unter Einbeziehung weiterer Schläge zur Prüfung von Maßnahmen aus der 2. Säule der GAP. Die Erbringung der Leistung erstreckt sich hierbei auf den Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 17.2.2023. Es ergeben sich dabei keine zusätzlichen Methoden und Prüfinhalte. Das Folgeprojekt wird nach den Bedingungen dieses Verfahrens vergeben, mit der Maßgabe, dass im Folgeprojekt lediglich der Preis gewertet wird und die Preisposition 17 (Schnittstellenkonfiguration) wegfällt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen union.