Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Corona-Impfzentrums und von Mobilen Impfteams in 85716 Unterschleißheim und der Außenstelle in 82152 Planegg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Corona-Impfzentrums und von Mobilen Impfteams in 85716 Unterschleißheim und der Außenstelle in 82152 Planegg
Impfungen mit sicheren und wirksamen Impfstoffen sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Corona-Pandemie.
Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst.
Lagerung und Logistik der Impfstoffe (mit Sicherstellung der erforderlichen Kühlkette) bis hin zu den Impfzentren werden durch den Freistaat Bayern beauftragt.
Die Impfungen sind freiwillig und werden nach einer festgelegten Priorisierung durchgeführt.
Während der Impfaktion sollen sogenannte Mobile Impfteams (Arzt/Ärztin MTA, Verwaltungspersonal) in die jeweiligen Einrichtungen (bspw. Asylunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, weiterführende Schulen), aber auch zu immobilen Personen nach Hause gehen und dort impfen. Zudem laufen mit mobilen Teams in den Gemeinden, im Zuständigkeitsgebiet, vorab organisierte Gemeindeimpftage.
In den Impfzentren selbst wird ebenfalls geimpft. Das erfordert geeignete Räumlichkeiten, die über einen längeren Zeitraum benötigt werden.
Ziel ist aufgrund der Zusage der Kostentragung durch das StMGP eine verbindlichere Planung des Impfzentrumbetreibers zu ermöglichen und Kapazitäten nach oben hin anzupassen.
Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Einrichtung, der Organisation und dem Betrieb eines der Impfzentren beauftragt werden.
Im Landkreis München sind insgesamt 3 stationäre Impfzentren mit angebundenen Mobilen Impfteams und einer Außenstelle in Planegg in betrieb.
Aufgrund notwendiger Kapazitätserhöhungen war eine erneute Auschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb notwendig.
85716 Unterschleißheim
82152 Planegg
Das stationäre Impfzentrum Unterschleißheim, die Außenstelle und die mobilen Impfteams versorgen nach derzeitiger Einteilung das Gebiet der nachfolgend aufgeführten Gemeinden. Auf besondere Anforderung kann abweichend vom Einsatzgebiet auch ein gebiets- oder auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Impfzentrum Unterschleißheim und Außenstelle Planegg
— Gebiet Unterschleißheim:
—— Unterschleißheim,
—— Oberschleißheim,
—— Garching.
Ismaning
— Gebiet Planegg:
—— Gräfelfing,
—— Planegg,
—— Neuried.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren
Ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden:
— Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angewandt werden, wenn:
1. ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt,
2. äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
— Nach den Daten der WHO (Coronavirus disease 2099 (COVID-19) Situation Report) ist insbesondere seit Ende Februar 2020 ein sprunghafter Anstieg der COVID-19-Infektionen außerhalb der VR China zu verzeichnen. Dieser in seiner Dynamik nicht erwartbare Anstieg führt zu einer sich täglich verstärkenden Belastung der Gesundheitssysteme gerade auch in der Europäischen Union, insbesondere auch in Deutschland. Diese Situation wird zunehmend zu äußerst kurzfristigem Beschaffungsbedarf führen, bei dem aufgrund der bestehenden Gefährdungen fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) Aufträge zügig vergeben und ausgeführt werden müssen. Zusätzlich wesentlich erschwert wird die Situation durch Marktverknappung und zunehmenden Mangel an verfügbaren Leistungen (primär bei medizinischem Material). In dieser Situation sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen. Dies wird z.B. für die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel, Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und medizinisches Gerät wie etwa Beatmungsgeräte sowie für in diesen Krisenzeiten notwendige Leistungen (etwa mobiles IT-Gerät z.B. zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenztechnik und IT-Leitungskapazitäten) anzunehmen sein; diese Aufzählung ist aber nicht abschließend.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Corona-Impfzentrums und von Mobilen Impfteams in 85716 Unterschleißheim und der Außenstelle in 82152 Planegg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müchen
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de