Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberpfalz
Bayern, Bezirk Oberpfalz
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberpfalz.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberfranken
Bayern, Bezirk Oberfranken
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberfranken.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Mittelfranken
Bayern, Bezirk Mittelfranken
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Mittelfranken.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Unterfranken
Bayern, Bezirk Unterfranken
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Unterfranken.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Schwaben
Bayern, Bezirk Schwaben
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Schwaben.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 4 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberbayern
Bayern, Bezirk Oberbayern
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 4 mobiler Teststrecken, Bezirk Oberbayern.
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Niederbayern
Bayern, Bezirk Niederbayern
Beschaffung zur Beauftragung der Gestellung und des Betriebs 2 mobiler Teststrecken, Bezirk Niederbayern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Mit den mobilen Teststrecken kann insbesondere bei lokal begrenztem Ausbruchsgeschehen sowie in einem engen räumlichen Zusammenhang (z. B. Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte und Schulen) schnell und schonend getestet werden. Die derzeit vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende Pandemie Covid-19 stellt ein dringliches Ereignis dar, das bei fehlenden Vorkehrungen und Maßnahmen zu nicht wiedergutzumachende Personenschäden bis hin zum Tod führen kann. Diese Pandemie erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit. Der Ausbruch der Corona-Pandemie stellt ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar, das noch immer außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt. Die steigenden Infektionszahlen belegen die Aktualität der Pandemie. Ihr weiterer Verlauf ist – insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben – nach wie vor nicht sicher prognostizierbar. Darüber hinaus sind aufgrund unvorhersehbar steigender Infektionszahlen weitere Ansteckungen zu befürchten.
Die Beschaffung war unverzüglich einzuleiten. Ein weiteres Zuwarten hätte den mit der Beschaffung verfolgten Zweck vereitelt. Bei der Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen hätte eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leib und Leben in Gefahr gestanden. Der in Aussicht gestellte Aufbau der Taskforce Infektiologie beim LGL, welcher die Mobilen Teststrecken ersetzen sollte, ist nicht so weit fortgeschritten wie gewünscht. Dies machte kurzfristig eine erneute Beschaffung erforderlich. Auch die erneute plötzliche Einführung von Grenzpendlertestungen hat erhebliche zusätzliche Testbedarfe ergeben, die kurzfristig bedient werden mussten. Zunächst war eine Aufhebung des Lockdowns zum 15.2.2021 durch die Regierung geplant und kommuniziert worden. Da jedoch die Infektionszahlen auch aufgrund der neuen Virusmutationen nicht wie erhofft zurückgegangen sind, sind die gemachten Prognosen nicht eingetreten. Aufgrund der Kurzfristigkeit war die Durchführung eines offenes Verfahrens zunächst nicht möglich, weil die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden konnten. Jedoch wird für die Zeit ab 1.5.2021 ein reguläres offenes Vergabeverfahren durchgeführt werden, weil nunmehr die Zeit besteht, das Vergabeverfahren früh genug vorzubereiten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muenchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 € angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach [removed] richten. Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html