Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging — Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1, 2 und 3 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Pfarrheim und Kindertagesstätte, St. Johann Baptist in Töging — Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1, 2 und 3 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9
Die Erzdiözese München und Freising als Auftraggeber und Bauherr plant für das Pfarrheim und die Kirchenstiftung St. Johann Baptist in Töging, vertreten durch die Erzdiözese München und Freising, für die Kindertagesstätte in der Erhartinger Straße 11 in 84513 Töging die energetische Generalsanierung. Das bestehende Gebäude umfasst aktuell die Kindertagesstätte im EG und das Pfarrheim im OG. Der Ursprungsbau stammt aus den 1970er Jahren. Bisher wurde keine vollumfängliche Sanierung durchgeführt, lediglich Teilbereiche wurden ausgebessert. Die Baumaßnahme umfasst neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes (u. a. Dach- und Außendämmung, Dämmung der Bodenplatte, Austausch der Fenster, Erneuerung der Heizung und Elektro, Erneuerung der Nassräume, Sanierung des Pfarrsaal und pfarrliche genutzte Räume), eine Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Kindergruppe mit separatem Zugang zum Gebäude und die Verlagerung einer Kindergartengruppe ins OG. Es soll eine räumliche Trennung und Trennung der Eingänge von Kindertagesstätte und Pfarrheim geschaffen werden. Die Kinderkrippe soll im EG des Gebäudes einen eigenen Bereich erhalten. Es ist eine Containeranlage als Provisorium für die Kindertagesstätte vorgesehen und mit zu planen.
84513 Töging
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1, 2 und 3 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Maßnahme: PRJ-2012-0493 (Pfarrheim), PRJ-2012-0494 (Kindertagesstätte); Vergabe-Nr. 123981 (Pfarrheim) und 123980 (Kindertagesstätte).
Es liegt eine Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte und des Pfarrheims vor, welche allen Bewerbern zur Vergügung gestellt wird.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Zeitlicher Ablauf: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im November 2020. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Baubeginn / Sanierung ist voraussichtlich im 2. Quartal 2022. Fertigstellung voraussichtlich im 2. Quartal 2024.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 55 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 4-5, gem. § 55 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 6-9, gem. § 55 f HOAI 2013.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH und Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen- / mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland