Fraunhofer IPA Stuttgart – Neubau Bauteil U – V_017_750050_42_Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: IPA - V_017_750050_42_Elektro
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IPA Stuttgart – Neubau Bauteil U – V_017_750050_42_Elektro
— 1 Mittelspannungschaltanlage / 2 Gießharztransformator,
— 1 Modulare USV-Anlage,
— 1 Niederspannungshauptverteilung,
— 1 Energiedatenerfassung,
— 17 St. UV (AV-Netz / USV-Netz),
— 75 m Stromschiene / 2 Stromschienenverb. NSHV-Trafo,
— 1 350 m Kabelrinnen Steigetrassen,
— ca. 2 000 m Verlegesysteme,
— 400 m Unterflurkanalysysteme,
— 1 000 Installationsgeräte,
— 1 KNX-Installationsbussystem,
— 2 RWA-Zentralen und Bedienung,
— 300 St. Brand- und Schallschottungen,
— 720 St. Beleuchtungskörper,
— 1 Zentralbatterieanlage,
— 225 Sicherheitsleuchten,
— 1 Blitzschutzanlage, Erdung und Potentialausgleich,
— 1bSprechanlage,
— 1 Behinderten-Notrufanlage,
— 1 BOS-Gebäudefunkanlage,
— 1 BMA mit ca. 325 Meldern, 5 RAS-Systemen, Akustische Alarmierung, Einbindung,
— 1 St. EBM Türen/Fenster EG,
— 1 Videoüberwachungsanlage Außen,
— 1 Zutrittskontr. 15 Online-Lesern, Zentralentechnik,
— 1 Strukt. Verkabelung (EDV) 540 Anschlüsse,
— Leitungsanlagen Starkstrom/Schwachstrom/Medient.,
— Glasfaserverbindungen BT, Außenbel.; Schrankenanl.
Nobelstraße 13E
70569 Stuttgart
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 8.2.2021; Leistungsende 16.2.2022
— Beschreibung der Beschaffung:
1 St. Mittelspannungschaltanlage / 2 St. Gießharztransformator 630 kVA; 1 St. Modulare USV-Anlage 120 kVA mit Freischaltschrank/USV-Verteilung; 1 St. Niederspannungshauptverteilung (3xLS-Feld, 3xAbgangsfeld, ZEP); 1 St. Energiedatenerfassung (Zählerschrank, Netzanalysatoren, Zähler); 17 St. UV (AV-Netz / USV-Netz); ca. 75 m Stromschiene Werkhalle / 2 St. Stromschienenverb. NSHV-Trafo; ca. 1 350 m Kabelrinnen und Steigetrassen (E0/E30); ca. 2 000 m Verlegesysteme (BR- / LF-Kanäle, Installationsrohre, etc.); ca. 400 m Unterflurkanalysysteme; ca. 1 000 St. Installationsgeräte (Steckdosen ect.); 1 St. KNX-Installationsbussystem (Sonnenschutz / Allgemeinbereiche / Zentral); 2 St. RWA-Zentralen und Bedienung (ohne Antriebe); ca. 300 St. Brand- und Schallschottungen; ca. 720 St. Beleuchtungskörper; 1 St. Zentralbatterieanlage ca. 225 Sicherheitsleuchten; 1 St. Blitzschutzanlage ca. 560 m Fangleitungen u. Fangstangen; 1 St. Erdung und Potentialausgleich Gesamtgebäude; 1 St. Sprechanlage (Haupteingang/Schrankenanlage); 1 St. Behinderten-Notrufanlage; 1 St. BOS-Gebäudefunkanlage mit Bedienfeld an der Pforte; 1 St. Brandmeldeanlage Vollschutz mit ca. 325 Meldern, 5 RAS-Systemen, Akustische Alarmierung und Einbindung in best. Zentralenring; 1 St. Einbruchmeldeanlage Türen/Fenster EG; 1 St. Videoüberwachungsanlage Außenbereich; 1 St. Zutrittskontr ca 15 Online-Lesern und Zentralentechnik; 1 St. Strukt. Verkabelung (EDV) ca. 540 Anschlüsse; Leitungsanlagen Starkstrom (E0/E30) / Schwachstrom / Medientechnik / Außen; Glasfaserverbindungen Bauteile; Außenbeleuchtung; Schrankenanlage.“
EFRE
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer IPA Stuttgart – Neubau Bauteil U – V_017_750050_42_Elektro
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung [Betrag gelöscht] EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Biter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland