1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Beschreibung: - Versorgung mit Wärme mittels Heizwasser über ein Fernwärmenetz für Raumheizung und Trinkwasserbereitung für die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7, 89407 Dillingen (Haus A und Haus B) mit einer Vertragsleistung von insgesamt 850 kW (Haus A: 380 kW; Haus B: 470 kW) - Bereitstellung von jährlich 2.200 MWh Nutzwärme - Voll eigenverantwortliche Errichtung und Betrieb der zur Versorgung notwendigen Übergabestationen auf eigene Kosten - Erfassung der aus dem Fernwärmenetz bereitgestellte Wärme mittels entsprechend geeichter Wärmemengenzähler. ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil bisher kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Kennung des Verfahrens: c35c3d1f-44f7-4d0e-afd0-24d68ed15359
Interne Kennung: J- O 1408-150/24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09321000 Warmwasser, 09324000 Fernheizung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7
Stadt: Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl: 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV § 1 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. Teil 4 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); § 135 Abs. 3 GWB; EU-Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Bei der beabsichtigten Direktvergabe werden keine Beschaffer aus verschiedenen Ländern im Rahmen eines einzigen Vergabeverfahrens zusammenarbeiten.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Beschreibung: - Versorgung mit Wärme mittels Heizwasser über ein Fernwärmenetz für Raumheizung und Trinkwasserbereitung für die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7, 89407 Dillingen (Haus A und Haus B) mit einer Vertragsleistung von insgesamt 850 kW (Haus A: 380 kW; Haus B: 470 kW) - Bereitstellung von jährlich 2.200 MWh Nutzwärme - Voll eigenverantwortliche Errichtung und Betrieb der zur Versorgung notwendigen Übergabestationen auf eigene Kosten - Erfassung der aus dem Fernwärmenetz bereitgestellte Wärme mittels entsprechend geeichter Wärmemengenzähler. ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil bisher kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Interne Kennung: Gz. J- O 1408- 150/ 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09321000 Warmwasser, 09324000 Fernheizung
Menge: 44 Gigawattstunde
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
Stadt: Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl: 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2045
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur/ Feststellung der Unwirksamkeit der beabsichtigten Direktvergabe nach § 135 Abs. 3 GWB zu erreichen, kann solange durch den Auftraggeber kein wirksamer Zuschlag/Auftrag erteilt wurde ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden. Eine vorherige Rüge ist hierfür gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht erforderlich. Ein wirksamer Zuschlag/Abschluss des beabsichtigten Vertrages kann durch den Auftraggeber erst nach Einhaltung der zehntägigen Mindest-Stillhaltefrist gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB erfolgen. Die zehntägige Schutzfrist beginnt erst am Tag nach der freiwilligen EU-Bekanntmachung zu laufen („gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung“). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil der einzige Mitbewerber über kein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt. Der Aufbau eines solchen ist ihm zudem im räumlichen Umgriff der ALP seitens der Stadt Dillingen bisher nicht gestattet.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Bayerisches Landesamt für Schule
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0503110-73
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Stuttgarter Str. 1
Stadt: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Registrierungsnummer: keine Leitweg-ID vorhanden; UStID DE310031232
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
Stadt: Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl: 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09 - 0358 - 002 - 61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ca94293-c78b-4941-9a05-05d781c21ca7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 353743-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/06/2024