Fraunhofer Institut IIS 3.BA TZN V_044_750239_45a Technische Anlagen im Außenbereich
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27 C
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer Institut IIS 3.BA TZN V_044_750239_45a Technische Anlagen im Außenbereich
Nordostpark 84, 90411 Nürnberg
Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
— Leistungsbeginn 31.8.2021,
— Leistungsende 30.9.2022.
Beschreibung der Beschaffung:
Arbeiten für Abwasser-Regenwasser und Sanitäre Anlagen im Außenbereich:
— Abwasser- Regenwasserleitung aus PP Rohr DN 100-DN 300 einschließlich Erdaushub ca. 390 m,
— Rigolenblöcke einschließlich Erdaushub ca. 280 Stück,
— Sedimentationsanlagen einschließlich Erdaushub ca. 4 Stück,
— Revisionsschächte einschließlich Erdaushub ca. 6 Stück,
— Anschluss an städtischen Abwasserkanal ca 1 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordostpark 84, 90411 Nürnberg
NA005_WGF-Rigole
NA006_prov.Entwässerung
NA002_Spunddielenverbau
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Aufgrund der Einsparung von Erdarbeiten der Galabau, sollte die Fa. Dechant den Aushub mitmachen und die Rigole setzen.
13.1.2 - Herstellen Übergang Kabuflex auf KG2000 DN110 - 30Stk - EP41,89€ - GP1.256,70€
13.1.5 - Kabuflexrohr freilegen und Graben wieder verfüllen - 40m - EP25,81€ - GP1,032,40€
10.1.1 - Rammen der Spunddielen - 9h
10.1.2 - Ziehen der Spunddielen einschließlich reinigen und verladen - 9h
Im Sinne einer übergeordneten Baustellenkoordination, eines beschleunigten Bauablaufes sowie um diesen nicht zu gefährden wird die Leistung erforderlich. Die Fa. Dechant erbringt Arbeiten des Galabau sowohl die Erdarbeiten als auch das Setzen der Rigole. Die Kosten hierfür entfallen beim Galabau. Im Sinne einer übergeordneten Baustellenkoordination, eines beschleunigten Bauablaufes sowie um diesen nicht zu gefährden wird die Leistung erforderlich. Auf Grund der sich derzeit darstellenden Bausituation, verzögerter Aufbau der Fassade, wurde eine provisorische Regenentwässerungerforderlich.Im Sinne einer übergeordneten Baukoordinierung, war es notwendig das Gerüst bestehen zu lassen. Um die Regenentwässerung Termingerecht fertig zustellen, wurde sich als Lösung zum Grabenverbau für Spunddielen entschieden.