Planungsleistungen BW 219 Brücke A 8 Ost über die Saalach Referenznummer der Bekanntmachung: A0175400003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen BW 219 Brücke A 8 Ost über die Saalach
Planungs- und Ingenieurleistungen BW 219 Brücke A 8 Ost über die Saalach
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1 - 6)
Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2 - 6)
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Deutschland
Planungsleistungen BW 219 Brücke A 8 Ost über die Saalach
Die Leistungen werden in 4 Vertragsstufen beauftragt:
Vertragsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1 und 2) einschließlich der zugehörigen Besonderen Leistung der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Vorplanung (LPh 2) der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Leistungsbeschreibung
Vertragsstufe 2: Entwurfsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPh 3 und 6) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Leistungsbeschreibung
Vertragsstufe 3: Genehmigungsplanung (LPh 4) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Leistungsbeschreibung
Vertragsstufe 4: Ausführungsplanung (LPh 5) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Leistungsbeschreibung
Mit Zuschlagserteilung überträgt der AG dem AN die erforderlichen Leistungen der jeweiligen Vertragsstufe 1. Der AG behält sich vor, den AN mit weiteren Leistungen der nachfolgenden Vertragsstufen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des AN auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option). Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (2), (3) VgV besitzt.
Das Dokument "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" ist zu verwenden.
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(2.) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen über Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB-Anwendung finden. Die diesbezüglich in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) geforderten Erklärungen sind abzugeben.
Das Dokument Eigenerklärung zur Eignung ist zu verwenden.
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(3.) Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Das Dokument "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" ist zu verwenden.
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, welche die Mindeststandards erfüllt (siehe Abschnitt möglicherweise geforderte Mindeststandards). Alternativ: Eigenerklärung entsprechend dem Abschnitt Mindeststandards, dort (b).
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Durch die in diesem Abschnitt (III.1.2) geforderten Erklärungen und Unterlagen ist die Erfüllung der Mindeststandards unter dem folgenden Abschnitt "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" nachzuweisen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Zusatz "möglicherweise" seine Bedeutung damit verliert, dass in diesem Abschnitt Eintragungen vorliegen. Die aufgeführten Mindeststandards werden verbindlich gefordert. Bei Nichterfüllung droht ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
zu III.1.2) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung wobei nachfolgend (a) ODER (b) erfüllt sein muss
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Erforderlich ist die Erfüllung der Voraussetzungen nach (a) ODER (b).
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(a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
[Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Außerdem muss bestätigt werden, auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung folgendes vorzulegen: Einen Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung.
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(b) Sollte die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nicht die Deckungssummen nach (a) erfüllen, muss sich der Bewerber verpflichten, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder bestehende Versicherungen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Außerdem muss bestätigt werden, auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung folgendes vorzulegen: Einen Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung.
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Gilt für vorstehend (a) UND (b):
Für den Fall eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft muss entweder JEDES Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorstehenden Mindeststandards separat erfüllen und einen entsprechenden Nachweis dem Teilnahmeantrag beifügen ODER es muss eine Versicherung für die Bewerbergemeinschaft (GbR oder andere Rechtsform) vorgelegt werden, die die vorstehenden Mindeststandards erfüllt.
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Für die geforderten Eigenerklärungen / Verpflichtungen / Bestätigungen ist zwingend das zur Verfügung gestellte Formular "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" zu verwenden.
(3.1) Unternehmensreferenzen
Es werden Angaben in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Rahmen von Referenzaufträgen gefordert. Diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung (siehe insbesondere den nachfolgenden Abschnitt Mindeststandards) sowie im Rahmen der Auswahlkriterien berücksichtigt (siehe hierzu Abschnitt II.2.9).
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Für die Eigenerklärung ist zwingend das zur Verfügung gestellte Formular "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" zu verwenden.
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Bewerber / Bewerbergemeinschaften sollen darauf achten, maximal so viele Referenzaufträge in das Formular "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" einzutragen, wie dies zum Nachweis der Mindeststandards sowie zum Erhalt der maximalen Punktzahl der Bewertungsmethode gemäß Abschnitt II.2.9 dieser Bekanntmachung erforderlich ist. Die Einreichung darüberhinausgehender Referenzaufträge ist nicht erwünscht.
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Im Rahmen der Eigenerklärung sind für jeden Referenzauftrag separat folgende Angaben zu machen:
Vorhabenbezeichnung
Auftraggeber der Referenz, mit Angabe von Daten (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), die eine Verifizierung der Referenz zulassen
Kurzbeschreibung
Leistungszeitraum
Erbrachte Leistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen entsprechend HOAI 2021); falls Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen: Bisher erbrachte Leistungen
Projektvolumen / Auftragsvolumen (EUR brutto)
Stellung des Referenznehmers (Auftragnehmer ohne Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmer)
Angaben zur Erfüllung der Mindeststandards gemäß untenstehendem Abschnitt Mindeststandards
Angaben, die eine Bewertung anhand der Kriterien gemäß II.2.9 EU-Auftragsbekanntmachung zulassen, einzutragen an den dafür vorgesehenen Stellen der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)".
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(3.2) Qualifikation der für den Auftragsfall vorgesehenen Person für die Projektleitung
Es werden Angaben in Form von Eigenerklärungen über den Studienabschluss und die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Rahmen von persönlichen Referenzaufträgen gefordert. Diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung (siehe insbesondere den nachfolgenden Abschnitt Mindeststandards) sowie hinsichtlich der persönlichen Referenzaufträge im Rahmen der Auswahlkriterien berücksichtigt (siehe hierzu Abschnitt II.2.9).
Im Rahmen der Eigenerklärung sind zu der als Projektleiter vorgesehenen Person folgende Angaben zu machen:
- Name
- Studienabschluss
Im Rahmen der Eigenerklärung sind für jeden persönlichen Referenzauftrag separat folgende Angaben zu machen:
Die unter Abschnitt III.1.3) (3.1) genannten Angaben und zusätzlich die Angabe der Rolle, die die Person inne hatte.
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Für die Eigenerklärung ist zwingend das zur Verfügung gestellte Formular "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" zu verwenden.
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Durch die in diesem Abschnitt (III.1.3) geforderten Erklärungen und Unterlagen ist die Erfüllung der Mindeststandards unter dem folgenden Abschnitt "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" nachzuweisen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Zusatz "möglicherweise" seine Bedeutung damit verliert, dass in diesem Abschnitt Eintragungen vorliegen. Die aufgeführten Mindeststandards werden verbindlich gefordert. Bei Nichterfüllung droht ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
Für Abkürzungen u. Begriffserklärungen wird auf Abschnitt VI.3 (1) und (2) verwiesen.
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Mindeststandards zu III.1.3) (3.1) (Unternehmensreferenzen):
Die Mitteilung der unter III.1.3 (3.1) geforderten Angaben für jeden eingereichten RefA ist ein MSt.
Darüber müssen durch Eigenerklärung über einen oder mehrere RefA (*) Erfahrungen über die erbrachte Ausführung mind. folgender PLst. nachgewiesen werden:
(a) Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, mind. Lph. 1, 2, 3, 6
(b) Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung, mind. Lph. 2, 3, 6.
Die für die Erfüllung der MSt. relevanten PLst. (vgl. (a) u. (b)) müssen
(c) ein BBW im Zuge von Bundesfernstraßen im Freivorbau betreffen und
(d) dürfen frühestens 5 Jahre vor Veröffentlichung dieser BKM abgeschlossen worden sein.
(e) Bei RefA, die zusammen mit anderen ARGE-Partnern / Unterauftragnehmern erbracht wurden, muss das Unternehmen, das zum Nachweis der Eignung herangezogen werden soll (= der Bewerber/das Bewerbergemeinschaftsmitglied/der Unterauftragnehmer), die Leistungen auf die sich der Bewerber zum Nachweis der MSt. Beruft, eigenverantwortlich erbracht haben.
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(*) Stützt sich ein Bewerber zum Nachweis der Erfahrungen über die bereits erbrachte Ausführung vorstehender Leistungen auf mehr als einen RefA gilt als zusätzlicher MSt folgendes:
(f) Der Bewerber muss die RefA zwingend gruppieren ("RGrp."). Das heißt, die RefA, die vom AG bei der Prüfung der Erfüllung der MSt. sowie bei der Bewertung anhand der Bewertungsmethode nach Abschnitt II.2.9 zusammen betrachtet werden sollen, müssen eindeutig einer einzigen RGrp. zugewiesen werden. Hierfür ist in dem Formular "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)", ein entsprechendes Formularfeld zur Eintragung einer RGrp.-nummer vorgesehen. Das Formular ist zum Nachweis der RefA zwingend zu verwenden. Ein RefA darf jeweils nur einer RGrp. zugeordnet werden. Die Zuordnung desselben RefA zu mehreren RGrp. ist nicht zulässig.
(g) Zum Nachweis der obenstehenden Anf. (a) und (b) kann sich ein Bewerber auf mehrere RefA stützen, die er eindeutig EINER RGrp. zugewiesen hat. D. h., es ist nicht erforderlich, dass ein Bewerber die Leistungen der unter (a) und (b) aufgeführten PLst. (Leistungsbilder und Lph.) allesamt in einem RefA erbracht hat. Ausreichend ist, dass ein Bewerber nachweist - auch durch mehrere RefA einer RGrp. - jede geforderte Kombination aus Leistungsbild und Lph. einmal im Rahmen eines RefA ausgeführt zu haben.
(h) Jeder RefA einer RGrp. muss separat -, für sich betrachtet - die obenstehenden Anf. (c) und (d) erfüllen. Es ist nicht möglich, die Erfüllung dieser Anf. durch mehrere RefA kumuliert zu erfüllen.
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Mindeststandards zu III.1.3) (3.2) (Qualifikation der vorgesehenen Person für die Projektleitung):
Die Mitteilung der unter III.1.3 (3.2) geforderten Angaben ist ein MSt.
Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss folgende MSt. erfüllen:
(a) Universitäts-/Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
(b) 2 persönliche RefA,
(aa) bei denen die Person die Funktion der Projektleitung inne hatte
(bb) bei denen der RefA die Erbringung von Leistungen entsprechend (a) bis (e) der MSt. zu III.1.3) (3.1) (Unternehmensreferenzen) umfasste, mit dem Unterschied, dass diese frühestens 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser BKM abgeschlossen sein dürfen.
(c) 1 persönlicher RefA,
(aa) bei dem die Person die Funktion der Projektleitung inne hatte
(bb) bei denen der RefA die Erbringung von Leistungen OP Ingenieurbauwerke ODER Fachplanung TWP mind. (durchgehend) Lph 1 bis 3 und (durchgehend) 4 und 5, welche ein BBW im Freivorbau betreffen, umfasste.
Zulässig ist, für den Nachweis der Anf. (c) einen RefA zu benennen, der schon zum Nachweis von (b) benannt wurde.
Auch zum Nachweis der Anf. (b) und (c) kann sich ein Bewerber auf mehrere RefA stützen, die er eindeutig EINER RGrp. zugewiesen hat. Zu Anf. (c) gilt aber, dass die LPh. 1 bis 3 bzw. LPh. 4 und 5 jeweils in EINEM RefA erbracht sein müssen ("durchgehend"); insofern ist also keine RGrp. zulässig.
Berufsqualifikation gem. § 75 (2), (3) VgV
siehe Auftragsunterlagen unter I.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)
Sofern in dieser Bekanntmachung der Begriff "Bewerber" verwendet wird, erfasst er auch Bewerbergemeinschaften.
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(**) Die Eigenschaft "Brückenbauwerk im Zuge von Bundesfernstraßen" liegt für einen RefA vor, wenn das referenzgegenständliche Brückenbauwerk im unmittelbaren Einflussbereich von zeitlich und örtlich parallel stattfindenden Verkehrs lag. Für die Eigenschaft wird insbesondere auch die diesbezüglich vergleichbare Situation in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag herangezogen. Dort ist es nicht vorgesehen, dass der Verkehr während der Bauarbeiten zum Erliegen kommen soll, d.h. eine Vollsperrung ist nicht vorgesehen.
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(2)
In dieser Bekanntmachung werden aufgrund der Zeichenbegrenzung teilweise Abkürzungen verwendet. Die Bedeutung ist wie folgt:
Mst. = Mindeststandard(s)
Anf. = Anforderungen
RefA = Referenzauftrag/Referenzaufträge
RGrp. = Referenzgruppierung(en)
PLst. = Planungsleistungen
OP = Objektplanung
TWP = Tragwerksplanung
Lph. = Leistungsphase(n) entsprechend HOAI 2021
BW = Bauwerk(e)
BBW = Brückenbauwerk(e)
BKM = Bekanntmachung
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(3)
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren (vgl. hierzu insbesondere die "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)"). Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
(4)
(4.1) Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwingend einzureichen:
- Formular aus dem HVA F-StB: Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung
- Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)
(4.2) Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag in nachfolgend spezifizierten Fällen mindestens zwingend einzureichen:
- Bei Teilnahmeanträgen einer Bewerbergemeinschaft Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Wenn sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt: Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) UND - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
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(4.3) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Ein über die bloße Eigenerklärung hinausgehender Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung (vgl. Abschnitt III.1.2)
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(5) Bewerberfragen sind bis spätestens 10.05.2023 einzureichen.
(6) Ergänzung zu II.2.9
Kommt es durch die Anwendung der Auswahlkriterien und der vorstehenden, hierzu dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, so wird unter den auf Platz 5 liegenden Bewerbern ein Losentscheid durchgeführt.
Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn die Zahl der auszuwählenden Bewerber auf Platz 4 und/oder 23 und/oder 2 und/oder 1 mehr als fünf beträgt.
(7) Ausführungszeit des Vertrags
Der unter Abschnitt II.2.7) dieser BKM angegebene Endtermin der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das Vertragsende bei Abruf aller Vertragsstufen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de