Redundanz der SAP-Landschaft - Lieferung von Servern, Enterprise Storage-Systemen sowie SAN Switche inklusive ergänzenden Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: O017-22-006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prüfeninger Straße 86
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bb-krankenhausverbund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Redundanz der SAP-Landschaft - Lieferung von Servern, Enterprise Storage-Systemen sowie SAN Switche inklusive ergänzenden Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung für seinen Standort Regensburg die vorhandenen Hardware-Server gegen entsprechende Hypervisor Server zu tauschen, die SAN Infrastruktur auf 32Gb durch den Austausch von zwei SAN-Switches upzugraden sowie einen modernen Storage Cluster im active/active Verbund zu beschaffen.
Ferner soll der zu beauftragende IT-Dienstleister die Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH beim Ausbau der Hochverfügbarkeit und Redundanz der SAP-Systemlandschaft unterstützen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Leistung finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 04a_Leistungsbeschreibung).
Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH, Standort Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg Prüfeninger Straße 86 93049 Regensburg
Der Leistungsumfang besteht aus den folgenden Leistungen:
1. Lieferung von 6 Servern
2. Lieferung von 2 baugleichen Enterprise Storage-Systemen inklusive Betriebssystem
3. Lieferung von 2 baugleichen SAN Switches inklusive Betriebssystem
4. Support für sämtliche Komponenten für 36 Monate (zuzüglich 24 Monate Verlängerungsoption)
5. Inbetriebnahme und Konfiguration sämtlicher Komponenten nach Vorgaben des Auftraggebers inklusive Dokumentation
Die eingesetzte Hardware muss SAP HANA zertifiziert sein. Eine Auflistung aller SAP HANA zertifizierten Server sowie Enterprise Storage-Systeme kann unter folgendem Link https://www.sap.com/dmc/exp/2014-09-02-hana-hardware/enEN/#/solutions?filters=v:deCertified abgerufen werden.
Näheres zu den ausgeschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem Dokument 04a_Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Supportvertrag um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption des Auftraggebers ohne Anspruch auf Abruf durch den Auftragnehmer).
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Supportvertrag um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption des Auftraggebers ohne Anspruch auf Abruf durch den Auftragnehmer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
2. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung.
1. Der Bieter weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Eine Vorlage der Versicherungsbestätigung in Kopie ist ausreichend.
2. Der Bieter versichert, dass er durchschnittlich über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr die nachfolgenden Umsätze erzielt hat:
Mindestjahresumsatz allgemein: EUR 1,5 Mio. pro Jahr
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich Lieferung von Enterprise Storage-Systemen: EUR 750.000 pro Jahr
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich Lieferung von Servern: EUR 750.000 pro Jahr
zu 1.: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) ist eine Mindestanforderung.
zu 2.: Der Nachweis der geforderten Umsätze ist eine Mindestanforderung.
1. Das Unternehmen des Bieters verfügt über eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 27001:2013. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d. h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuelle Zertifizierung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
2. Der Bieter hat mit mindestens drei Referenzen seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Support von Servern und Enterprise Storage-Systemen
anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen nachzuweisen.
3. Die Bieter müssen für den Auftrag einen Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen.
Zudem muss der Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Support von Servern, SAN-Switchen und Enterprise Storage-Systemen haben.
- Der Projektleiter muss entweder über Projektmanagement-Zertifizierungen nach IPMA (Level B, C, D) oder eine gleichwertige Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie z.B. PMI oder PRINCE2 Practitioner
verfügen.
Die Bieter haben die geforderte Zertifizierung mit dem Angebot einzureichen.
Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
4. Die Bieter müssen für den Auftrag einen stellvertretenden Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als stellvertretender Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen.
Zudem muss der stellvertretende Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Support von Servern, SAN-Switchen und Enterprise Storage-Systemen haben.
- Der stellvertretende Projektleiter muss entweder über Projektmanagement-Zertifizierungen nach IPMA (Level B, C, D) oder eine gleichwertige Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie z.B. PMI oder PRINCE2 Practitioner verfügen.
Die Bieter haben die geforderte Zertifizierung mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
5. Der Bieter weist nach, dass er über mindestens zwei fachlichen Mitarbeiter verfügt, die über das höchste Zertifizierungslevel des Server-Herstellers des angebotenen Servers verfügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
6. Der Bieter weist nach, dass er über mindestens zwei fachlichen Mitarbeiter verfügt, die über das höchste Zertifizierungslevel des Enterprise Storage-Systemen-Herstellers der angebotenen Enterprise Storage-Systems verfügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
zu 1.: Der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001:2013 ist eine Mindestanforderung.
zu 2.: Der Nachweis von drei Unternehmensreferenzen ist eine Mindestanforderung.
zu 3.: Die Erfüllung der unter 3. genannten Anforderungen an den Projektleiter ist eine Mindestanforderung.
zu 4.: Die Erfüllung der unter 4. genannten Anforderungen an den stellvertretenden Projektleiter ist eine Mindestanforderung.
zu 5.: Der Nachweis über die Zertifizierungen der fachlichen Mitarbeiter ist eine Mindestanforderung.
zu 6.: Der Nachweis über die Zertifizierungen der fachlichen Mitarbeiter ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere, soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an den Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter
Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziffer 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 20. April 2023 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziffer 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden.
b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht. c) Soweit der Auftraggeber im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese über das "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergänzungen, die Vertragsbestandteile betreffen; das "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen vom Auftraggeber im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil (vgl. B) dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziffer 3 des Dokuments "03_Angebotsschreiben". d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung. e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z.B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (vgl. hierzu insbesondere A bis D) sowie Ziffer 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen im "03_Angebotsschreiben".
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklaerung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden" und "08b_Erklaerung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers - zu benennen. Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters/der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bieter/die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen", "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden", "08b_Erklaerung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklaerung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYHC
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer an: Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers können bei der Vergabekammer Südbayern erlangt werden.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de