Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. Par. 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b027323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. Par. 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. Par. 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Generalinstandsetzung Thomas-Mann-Gymnasium an der Drygalski-Allee 2
Drygalski-Allee 2, München
Das Thomas-Mann-Gymnasium soll zum Schuljahresbeginn 2023/24 in ein anderes Gebäude umziehen. Daher steht das Gebäude vom Anfang der Sommerferien 2023 bis zum Einzug einer Interimsschule im Jahr 2025 leer. Das neue staatliche Gymnasium soll, beginnend mit 10 Klassen im Schuljahr 2025/26 bis zum Schuljahr 2028/2029 von Jahr zu Jahr aufgestockt werden.
Die Ausführung der Generalinstandsetzung soll im Jahr 2024 beginnen, während das Gebäude noch leer steht. Ab Sommer 2025 wird die Sanierung im Schulbetrieb weitergeführt. Die gesamte Maßnahme muss bis zum Beginn des Schuljahres 2028/2029 ausgeführt werden.
Vorab wurden bereits die Fachlehrsäle mit angrenzenden Fluren saniert (2016-2019). Die Sanierung der WC-Anlage Nord und die Brandschutzsanierung der angrenzenden Flure werden 2023/24 vorab begonnen. Diese Bereiche sind nicht Bestandteil dieser Betrachtung.
Fläche: ca.11.236 m2 gesamte Bruttogeschossfläche
3-geschossig inkl. Vollunterkellerung (UG, EG-2.OG, 3.OG in Teilbereichen)
Die Grundlage eines vorläufigen Sanierungskonzeptes besteht aus einer flügelweisen Sanierung über alle Geschosse und in mehreren Bauabschnitten, um die Sanierung auch während des Schulbetriebes gewährleisten zu können.
Folgende Maßnahmen sind mit der Generalinstandsetzung notwendig:
- Brandschutzsanierung der Flure in den noch nicht sanierten Bereichen inkl. Aula
Mit dieser Maßnahme wurde bereits bei der Fachlehrsaal- und Brandschutzsanierung in Teilen begonnen.
- Sanierung des südl. WC-Kerns der Schule über alle Stockwerke (nördl. WC-Kern wird 2023/2024 saniert)
Hintergrund ist der schlechte Zustand der WC-Anlagen. Momentan befinden sich alle Mädchen-WC im Norden und die Jungen-WC im Südflügel der Schule. Um eine bessere Erreichbarkeit zu erlangen, sollen in beiden Bereichen WC-Anlagen für beide Geschlechter sowie fürs Lehrerpersonal zur Verfügung stehen.
- Sanierung des Verwaltungsbereichs
Neben der Sanierung des Verwaltungsbereichs soll eventuell auch über eine Neuaufteilung der Räumlichkeiten nachgedacht werden.
- Sanierung der Klassenzimmer
Die Klassen sollen ebenfalls saniert werden (Boden, Wand, Decke, Elektro). Eine Neuaufteilung von Räumen ist nicht vorgesehen.
- Elektrische Ansteuerung der Oberlichter im 3. OG
Die Oberlichtkuppeln im 3. OG sind momentan von Hand zu öffnen. Dieses verhindert eine gute Belüftung der Räume. Für diese Räume ist der notwendige Lüftungsquerschnitt und Sonnenschutz herzustellen.
- Aufrüstung der Terrassen im 3. OG
Die Terrassen sind in einem desolaten Zustand und sollen ansprechend gestaltet werden. Der Sonnenschutz muss sichergestellt werden.
- Energetische Fassadensanierung
Die gesamte Gebäudehülle ist energetisch zu ertüchtigen. Dabei sind die Anforderungen nach GEG einzuhalten. Die Stadt München legt großen Wert auf Klimaneutralität. Daher sind Anforderungen daran zu beachten.
Die Fassade mit vorgehängten Waschbetonplatten muss energetisch überarbeitet werden. Austausch der Fenster, sommerliche Wärmeschutz und neue Fassadenplatten bzw. Dämmung sind notwendig. Auch hier ist von einer Schadstoffsanierung auszugehen.
- Dachsanierung
Die Flachdächer müssen energetisch saniert werden. Hierbei spielen auch die Anforderungen an ein neues Dach eine Rolle, wie Biodiversitätsdach, Aufbringen einer PV-Anlage; Aufbringen einer Lüftungsanlage. Die innenliegende Dachentwässerung soll zudem nach Außen verlegt werden.
- Allgemein
Im Gebäudeinnern sind sämtliche Elektroinstallationen zu tauschen, auch Lampen und die Notbeleuchtung sind neu auszuführen. Die Heizkörper sind zu erneuern und es ist mit einer hybride Lüftung zu planen.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
—Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 2: Leistungsphase 3 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 3: Leistungsphase 4 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 4: Leistungsphase 5 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 5: Leistungsphase 6 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 6: Leistungsphase 7 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 7: Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI;
—Stufe 8: Leistungsphase 9 gem. § 55 HOAI.
Zudem: Optionale Beauftragung besonderer Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zu II.2.7):
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen. Sie
unterstehen dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Versorgungstechik oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur Teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/ Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von maximal 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2018 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme;
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410 + 420 + 430 + 480 (DIN 276) in Euro brutto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) selbst erbracht;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphase 2-8 (gem. § 55 HOAI) selbst erbracht;
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— ein Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert;
— bei einem Referenzprojekt wurde eine hybride Lüftung geplant;
— ein Referenzprojekt wurde in mehreren Bauabschnitten geplant und realisiert.
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass anhand eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland