Objektplanung Neubau Kindertagesstätte in Margetshöchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 7030 Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Kindertagesstätte in Margetshöchheim
Objektplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer bis zu fünfgruppigen Kindertagesstätte auf der Flurnummer 2241/1, Am Zeilweg, Gemarkung Margetshöchheim . Die Fläche ist derzeit als Spielplatzfläche im Bebauungsplan „Zeilweg“ ausgewiesen. Eine Änderung des Bebauungsplans bzw. eine Teilaufhebung wird angestrebt.
Auf dem nördlichen Teil des Grundstücks befinden sich eine Hochdruckgasleitung sowie der Ausübungsbereich eines Erbbaurechts. Diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Östlich des Grundstücks verläuft die Staatstrasse St2300.
Auf dem südlichen Teil des Grundstücks steht eine Containeranlage, in der zwei Krippengruppen untergebracht sind. Diese kann während der Bauphase nicht abgebaut werden und der sichere Betrieb ist zu gewährleisten. Der Umzug der Gruppen soll von der Containeranlage direkt in das neue Gebäude erfolgen. Die Realisierung der Außenanlagen kann nach dem Umzug erfolgen.
Nördlich des Grundstücks auf der Flurnummer 2241/3 befindet sich eine bestehende Kindertageseinrichtung. Auch hier ist besonders auf den sicheren Betrieb zu achten.
Die Bauart soll im Zuge der Vorentwurfsphase entschieden werden (Massivbau, Holzbau, Modulbau). Entscheidungskriterien sind: Funktionalität, Finanzierbarkeit, Energieeffizienz und niedrige Unterhaltskosten. Zusätzlich ist bei der Materialwahl die Umweltrelevanz, die Nutzungsdauer und die Wiederverwertungs-/Entsorgungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Die Einbeziehung nachhaltiger Produkte wird gewünscht. Auf eine gute CO²-Bilanz sowie gute raumklimatische Bedingungen ist zu achten. Der alte Baumbestand ist so weit möglich zu erhalten.
Die Räumlichkeiten der KiTa sollen flexibel für Krippe oder Kindergarten nutzbar sein. Eine zukünftige Erweiterung der Kindertagesstätte um eine weitere Gruppe soll bei der Planung mitberücksichtigt werden. Diese soll ebenfalls flexibel nutzbar sein (z.B. Kindergarten, Jugendraum).
Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel des Freistaats Bayern zu beantragen.
siehe Anlage Verfahrensbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz
(BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Anlage Verfahrensbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.