Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_Verg_EU-033_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage
Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Leopoldstr. 15 80802 München
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Stu-dierendenwohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsan-ierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Die technischen Anlagen in Außenanlagen der Kostengruppen 551, 552, 554 und 559 nach DIN 279:2018-12 werden zunächst nicht beauftragt, da derzeit noch nicht feststeht, ob hierfür Planungsleistungen erforderlich werden. Die dafür erforderlichen Leistungen sollen zur optionalen nach-träglichen Beauftragung angeboten werden.
Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern, Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Studierende, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit, des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist erwünscht. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 22.08.2022 und 26.08.2022 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesondertem Schreiben des Auftraggebers.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten (optionalen und nicht optionalen) Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Optionale weitere Besonderen Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs nach Aufwand vergütet; es sei denn die Parteien verständigen sich auf eine pauschale Vergütung.
Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer; Projektleiter;
stellvertretender Projektleiter; Geschäftsführer 115,- EUR (netto)
- Mitarbeiter
(mit technischen oder wirtschaftlichen Aufgaben): 95,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 75,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.koflerenergies.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6EK8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.