Coburg - Amt 61 - Klimagerechte Stadtentwicklung Wohnquartier Demo am Heimatring - Erarbeitung einer Konzeption Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000506
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Amt 61 - Klimagerechte Stadtentwicklung Wohnquartier Demo am Heimatring - Erarbeitung einer Konzeption
Erarbeitung einer Konzeption aus Bestands- und Potentialanalyse sowie eines ganzheitlichen Quartierskonzepts
Stadt Coburg
Stadtbauamt - Stadtplanung
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Aufgrund der besonderen Entstehungsgeschichte, der unverwechselbaren städtebaulichen Prägung und der Vielfalt an wirkenden Akteuren und Bewohnern im Quartier sind "neue Wege" sowie innovative und zukunftsweisende Lösungen für das Quartier gefragt. Dabei soll für die Erstellung des STEPk eine Konzeption aus bspw. Bestands-, Potenzialanalyse und eines ganzheitlichen Quartierskonzepts erarbeitet und u.a. folgende Aufgabenfelder berücksichtigt werden: - Bestands- und Potenzialanalyse (Energieversorgung und vorhandener Wärme-/ Nutzenergiebedarf; Gebäudebestand/ Objektdaten, Sanierungsstand, bauliche Nachverdichtung; Mobilität; Quartierszentrum, Funktion und Architekturqualität, Bewohner und Akteure; Nachhaltige und klimafreundliche Quartiersentwicklung; SWOT-Analyse) - Quartierskonzept und Umsetzungsstrategie Die Tabelle der Aufgabenfelder (s.o.) beinhaltet die aus Sicht des Arbeitgebers erforderlichen Leistungsabschnitte. Diese können als Grundlage für die Darstellung der Leistungen herangezogen werden und können bei Bedarf umstrukturiert und inhaltlich angepasst werden. Die erwartete Leistung für den STEPk lässt sich nicht erschöpfend und eindeutig beschreiben. Für das Angebot ist der Leistungsumfang, unter Berücksichtigung und auf Grundlage des Anforderungsprofils, nach vorausgeschätztem Arbeits-/ Zeitaufwand nachvollziehbar aus einzelnen Arbeitspaketen zu beschreiben und in Form aneinandergereihter Leistungsabschnitte als pauschalisierte Leistung anzubieten. Voraussetzung für die Erarbeitung des STEPk ist ein interdisziplinäres Team mit Qualifikation und nachweisbaren Erfahrungen in der Quartiersentwicklung. Zur Prüfung der Qualifikation sind 2 ausgewählte Projekte als Referenzen zur Verfügung zu stellen. Dabei sind umsetzungsorientierte, energetische und ganzheitliche Quartierskonzepte mit folgenden Themen von besonderer Bedeutung: Energieeffizienz der Gebäude, energieeffiziente Wärmeversorgung, Nutzung regenerativer Energien im Quartier, klimagerechte Mobilität, Klimafolgenanpassung, Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung Akteure und Eigentümer, klima- und sozialgerechte energetische Quartierssanierung. Unter Federführung eines Projektverantwortlichen (bspw. Stadtplaner oder Architekt), sollen die Handlungsfelder gebündelt und zu einem zukunftsfähigen Gesamtkonzept mit Maßnahmenkatalog für eine klimagerechte Stadtteilentwicklung zusammengeführt werden. Das Projekt soll innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung zum Abschluss gebracht werden. Zur Verdeutlichung des Projektablaufs ist ein Projektzeitplan vorzulegen. Eine Entscheidung über die zukünftige Energieversorgung des Quartiers soll zeitnah erfolgen und die Leistungen dazu erstrangig im Projektablauf berücksichtigt werden. Projektbeginn ist für Mitte August 2022 geplant.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coburg - Amt 61 - Klimagerechte Stadtentwicklung Wohnquartier Demo am Heimatring - Erarbeitung einer Konzeption
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm