Coburg - Amt 61 - Klimagerechte Stadtentwicklung Wohnquartier Demo am Heimatring - Erarbeitung einer Konzeption Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000506
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Amt 61 - Klimagerechte Stadtentwicklung Wohnquartier Demo am Heimatring - Erarbeitung einer Konzeption
Erarbeitung einer Konzeption aus Bestands- und Potentialanalyse sowie eines ganzheitlichen Quartierskonzepts
Stadt Coburg
Stadtbauamt - Stadtplanung
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Aufgrund der besonderen Entstehungsgeschichte, der unverwechselbaren städtebaulichen Prägung und der Vielfalt an wirkenden Akteuren und Bewohnern im Quartier sind "neue Wege" sowie innovative und zukunftsweisende Lösungen für das Quartier gefragt.
Dabei soll für die Erstellung des STEPk eine Konzeption aus bspw. Bestands-,
Potenzialanalyse und eines ganzheitlichen Quartierskonzepts erarbeitet und u.a. folgende Aufgabenfelder berücksichtigt werden:
- Bestands- und Potenzialanalyse (Energieversorgung und vorhandener Wärme-/ Nutzenergiebedarf; Gebäudebestand/ Objektdaten, Sanierungsstand, bauliche Nachverdichtung; Mobilität; Quartierszentrum, Funktion und Architekturqualität, Bewohner und Akteure; Nachhaltige und klimafreundliche Quartiersentwicklung; SWOT-Analyse)
- Quartierskonzept und Umsetzungsstrategie
Die Tabelle der Aufgabenfelder (s.o.) beinhaltet die aus Sicht des Arbeitgebers erforderlichen Leistungsabschnitte. Diese können als Grundlage für die Darstellung der Leistungen herangezogen werden und können bei Bedarf umstrukturiert und inhaltlich angepasst werden.
Die erwartete Leistung für den STEPk lässt sich nicht erschöpfend und eindeutig beschreiben. Für das Angebot ist der Leistungsumfang, unter Berücksichtigung und auf Grundlage des Anforderungsprofils, nach vorausgeschätztem Arbeits-/ Zeitaufwand nachvollziehbar aus einzelnen Arbeitspaketen zu beschreiben und in Form aneinandergereihter Leistungsabschnitte als pauschalisierte Leistung anzubieten.
Voraussetzung für die Erarbeitung des STEPk ist ein interdisziplinäres Team mit Qualifikation und nachweisbaren Erfahrungen in der Quartiersentwicklung. Zur Prüfung der Qualifikation sind 2 ausgewählte Projekte als Referenzen zur Verfügung zu stellen. Dabei sind umsetzungsorientierte, energetische und ganzheitliche Quartierskonzepte mit folgenden Themen von besonderer Bedeutung: Energieeffizienz der Gebäude, energieeffiziente Wärmeversorgung, Nutzung regenerativer Energien im Quartier, klimagerechte Mobilität, Klimafolgenanpassung, Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung Akteure und Eigentümer, klima- und sozialgerechte energetische Quartierssanierung. Unter Federführung eines Projektverantwortlichen (bspw. Stadtplaner oder Architekt), sollen die Handlungsfelder gebündelt und zu einem zukunftsfähigen Gesamtkonzept mit Maßnahmenkatalog für eine klimagerechte Stadtteilentwicklung zusammengeführt werden. Das Projekt soll innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung zum Abschluss gebracht werden. Zur Verdeutlichung des Projektablaufs ist ein Projektzeitplan vorzulegen. Eine Entscheidung über die zukünftige Energieversorgung des Quartiers soll zeitnah erfolgen und die Leistungen dazu erstrangig im Projektablauf berücksichtigt werden. Projektbeginn ist für Mitte August 2022 geplant.
- Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (5 %)
0 Punkte: bis [Betrag gelöscht] EUR
2 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
4 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
6 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
8 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR
- Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (5 %)
0 Punkte: bis [Betrag gelöscht] EUR
2 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
4 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
6 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
8 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (70 %)
0 Punkte: nicht akzeptabel - Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, sind in allen Belangen wegen ungenügender bzw. unzureichender Angabe in keiner Weise akzeptabel
2 Punkte: erhebliche Beanstandungen - Abweichungen zu den verlangten Referenzen durch insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen unübersehbar (Abweichungen, die die Auswahl stark in Frage stellen würden)
4 Punkte: noch akzeptabel - Abweichungen zu den verlangten Referenzen durch weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwäche sofort erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl maßgeblich in Frage stellen würden)
6 Punkte: leichte Mängel - Abweichungen zu den verlangten Referenzen durch vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen gerade erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl nicht beeinflussen würden)
8 Punkte: ohne Mängel/ohne Einschränkungen - die Erwartungen an die Referenzen werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt
10 Punkte: ohne Mängel/ohne Einschränkungen/mehr als erwartet/gefordert - die Erwartungen an die Referenzen werden übertroffen
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) (5 %)
0 Punkte: 0 - 4 Beschäftigte
2 Punkte: 5 - 6 Beschäftigte
4 Punkte: 7 - 8 Beschäftigte
6 Punkte: 9 - 10 Beschäftigte
8 Punkte: 11 - 12 Beschäftigte
10 Punkte: ab 13 Beschäftigte
- Anzahl der Fachkräfte, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (5 %)
0 Punkte: 0 - 2 Fachkräfte
2 Punkte: 3 - 4 Fachkräfte
4 Punkte: 5 - 6 Fachkräfte
6 Punkte: 7 - 8 Fachkräfte
8 Punkte: 9 - 10 Fachkräfte
10 Punkte: ab 11 Fachkräfte
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (5 %)
5 Punkte: Es werden Unteraufträge vergeben
10 Punkte: Es werden keine Unteraufträge vergeben
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (5 %)
0 Punkte: keine Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen vorhanden
2 Punkte: erhebliche Beanstandungen - Abweichungen zu der verlangten Erfahrung des Unternehmens mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen durch insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen unübersehbar (Abweichungen, die die Auswahl stark in Frage stellen würden)
4 Punkte: noch akzeptabel - Abweichungen zu der verlangten Erfahrung des Unternehmens mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen durch weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen sofort erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl maßgeblich in Frage stellen würden)
6 Punkte: leichte Mängel - Abweichungen zu der verlangten Erfahrung des Unternehmens mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen durch vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen gerade erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl nicht beeinflussen würden)
8 Punkte: ohne Mängel/ohne Einschränkungen - die Erwartungen an die Erfahrung des Unternehmens mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt
10 Punkte: ohne Mängel/ohne Einschränkungen/mehr als erwartet/gefordert - die Erwartungen an die Erfahrung des Unternehmens mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen werden übertroffen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Konzepterstellung im Rahmen des klimagerechten Städtebaus), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2017).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Angabe der Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen über umsetzungsorientierte, energetische und ganzheitliche Quartierskonzepte. Folgende Themen sind hierbei besonders von Bedeutung:
• Energieeffizienz der Gebäude,
• Energieeffiziente Wärmeversorgung,
• Nutzung regenerativer Energien im Quartier,
• klimagerechte Mobilität,
• Klimafolgenanpassung,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Beteiligung Akteure und Eigentümer,
• klima- und sozialgerechte energetische Quartierssanierung.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Frist bis zu der Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 29.04.2022
Die Gesamtdateigröße aller Unterlagen des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darf systembedingt 300 MB nicht überschreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm