LHM T1-OBL , Ingenieurleistungen : HOAI, Lph 6, Vorbereiten der VergabeLph 8, besondere Leistung ÖBÜ, SiGeKoo,Verkehrskphasen und Verkehrszeichenpläne undBeantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung Referenznummer der Bekanntmachung: T60b004722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
LHM T1-OBL , Ingenieurleistungen : HOAI, Lph 6, Vorbereiten der VergabeLph 8, besondere Leistung ÖBÜ, SiGeKoo,Verkehrskphasen und Verkehrszeichenpläne undBeantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung
HOAI, LPH 6, Vorbereiten der Vergabe LPH 8, besondere Leistung ÖBÜ, SiGeKoo
Eisenbahnüberführung (EÜ) Werinherstraße
Straßenbauarbeiten zw. Schlierseestraße und Ungsteinerstraße
München,
Werinherstraße
Erbringung von Leistungen der Verkehrsanlagenplanung für das Projekt EÜ Werinherstraße
nach
- HOAI § 47, Lph.6 – Vorbereiten der Vergabe und
- HOAI § 47, Lph.8 – Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung
inklusive Spartenkoordination, Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen wie auch der ökologischen Baubegleitung als auch der Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand.
Als weitere Leistung wird die Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV vergeben, sowie die Erstellung der Verkehrsphasen- und Verkehrszeichenpläne.
Der Umgriff und der Umfang der Maßnahme ist aus den beigelegten Planunterlagen ersichtlich.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Das Baureferat wird im Zuge der Erneuerungsmaßnahme der DB Netz AG die bestehende Straße zwischen den Knotenpunkten Werinherstraße/Schlierseestraße im Westen und Werinherstraße/Ungsteiner Straße im Osten umbauen.
Die Werinherstraße verbindet die Stadtteile Ramersdorf und Obergiesing.
Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2005 ist die Werinherstraße als örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion (Sekundärnetz) ausgewiesen.
Im Rahmen des Radverkehrsnetzes stellt sie eine wichtige Verbindung dar und ist
im Netzkonzept Radverkehr des Verkehrsentwicklungsplans (VEP-R) als Hauptroute ausgewiesen.
Rampen und Stützbauwerke:
Die lichte Höhe von 3,85 m und die statisch-konstruktiv erforderliche Vergrößerung der Überbaustärke machen eine Tieferlegung der bestehenden Straße um bis zu 1,00 m im Bereich des Überführungsbauwerkes notwendig.
Dies führt insgesamt zu einer Absenkung der Gradiente der Werinherstraße.
Um alle bestehenden Zufahrten aufrechterhalten zu können, ergibt sich für die Fahrbahn ein Gefälle von 6,5 % bis 8,00 % im Bereich des Bauwerks.
Die Geh- und Radwege werden richtlinienkonform und barrierefrei mit einer bestandsorientierten maximalen Längsneigung von 1 % gebaut. Dies wurde
im Vorfeld mit dem Städtischen Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen abgestimmt. Wegen der unterschiedlichen Längsneigung zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg werden diese erhöht geführt. Zur Überbrückung der Höhendifferenz werden zwischen den Geh- und Radwegen und den Fahrbahnen Winkelstützwände mit einer maximalen Höhe von ca. 1,40 m und einer Länge von ca. 50 m erforderlich. Als Absturzsicherungen werden auf den Winkelstützwänden auf der gesamten Länge Geländer angeordnet.
Als Vorgaben für die lichte Höhe für die Geh- und Radwege im Bauwerksbereich
sind mindestens 2,50 m in einem 25 cm-Abstand vom Bauwerk angesetzt.
Straßenbau:
Die Planung zum Neubau sieht vor, die lichte Weite auf circa 27,20 m aufzuweiten. Der bestehende Straßenquerschnitt von zwei Fahrspuren je Richtung bleibt dabei erhalten. Die Breite der Fahrspuren wird entgegen der Vorprojektgenehmigung je Richtung neu aufgeteilt und beträgt nun jeweils 3,25 m, anstatt der in der Vorprojektgenehmigung vom Stadtrat beschlossenen 3,25 m und 3,50 m.
Die Anpassungen der Fahrbahnbreiten liegen in der Umsetzung der Forderungen aus dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum Radentscheid vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15585) begründet. Die im Seitenraum verfügbare Breite für Geh- und Radweg beträgt 4,90 m. Dabei hat der Gehweg eine Breite von 2,60 m und der Radweg erhält entsprechend eine Breite von 2,30 m.
Entwässerung:
Die Entwässerung der Verkehrsflächen in den künftigen Bauwerksbereichen wird über Straßenabläufe und Anschlussleitungen sichergestellt. Das Wasser wird in bestehende Mischwasserkanäle eingeleitet. Die bestehenden Kanäle sollen in der Lage erhalten bleiben.
Die Planungen sind mit der Münchner Stadtentwässerung abgestimmt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet
sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten
erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden. Die Referenzangaben
werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem
Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen. Bei der Bewertung der Referenzen werden alle
benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen
Referenzen nicht überschritten ist. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu
hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH
bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die
die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU)
zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
c) Vorlage der Bescheinigung nach MVAS 99 des Bewerbers bzw. der benannten verantwortlichen Person, die
mit der ÖBÜ und der Überwachung der Verkehrssicherung betraut wird.
d) Nachweis, dass innerhalb der üblichen Arbeitszeiten eine Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb von 60 min gewährleistet werden kann.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 4 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit
folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio.
EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen
pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine
Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen,
wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
3) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so
hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch
weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
4) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ha t er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang,
in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 96 %):
a) Anzahl der beteiligten Gewerke
b) Innerstädtische Großstadtlage
c) Endgültige Verkehrsanlagen
d) Kreuzungen mit LSA vorhanden
e) Spartenkoordinierung mit umfangreichen Verlegungen von mindestens 3 verschiedenen Leitungssparten
(z.B. Strom, Wasser und Telekommunikation)
f) Komplexität Bauabwicklung
g) Komplexität im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken
h) Komplexität Erdarbeiten
i) Altlastenkoordination
j) Bewertung der erbrachten Leistungen im Ref.-Zeitraum
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
a) Verkehrsphasenplan
b) Verkehrszeichenplan
c) Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV (SiGeKo)
d) Projekterfahrung des Bewerbers mit der Betreuung von komplexen Ingenieurbauwerken
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so
dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der
Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail;
Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten
Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in
Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als
Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung
der Leistungsphase 6 oder 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums
abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an
Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien
aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens
einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren
Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland