Entwässerung, Transport und Entsorgung Klärschlamm 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2021-031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerung, Transport und Entsorgung Klärschlamm 2022 bis 2025
Entwässerung, Transport und Entsorgung des anfallenden Klärschlamms von ca. 1.000 Tonnen jährlich für die Kläranlage Rothenburg ob der Tauber, Creglinger Str. 1 a, 91541 Rothenburg ob der Tauber für insgesamt 4 Jahre vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlage Rothenburg ob der Tauber Creglinger Str. 1 a 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die jährlich anfallende Menge an voll anaerob stabilisierten Klärschlamm, beläuft sich auf ca. 6.000 m³ Nassschlamm. Dieser unterliegt einer Schwankungsbreite bezogen auf den TR-Gehalt von 3,5 % bis hin zu 5 %. Mittels leistungsstarken Rührwerken wird eine vollständige Homogenisierung in den beiden 1.500 m³ fassenden Schlammstapelbehältern gewährleistet. Das anfallende Filtrat kann in ein ausreichend großes Pufferbecken abgepumpt werden, so dass eine unterbrechungsfreie Entwässerung erfolgen kann. Die Entwässerung des Klärschlamms hat aus Gründen der Stromersparnis und der besseren Filtratwasserqualität mittels Kammer- bzw. Membranfilterpresse auf mindestens 25 % TR bezogen auf den Filterkuchen zu erfolgen. Die Entwässerung/Verwertung des Klärschlamms sollte in gleichmäßigen Zeitabständen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums März bis Oktober erfolgen, jedoch nicht mehr als 2 bis 4 Entwässerungsaktionen. Eine Zwischenlagerung des entwässerten Klärschlamms ist nicht möglich, die Abfuhr des Filterkuchens muss in Mulden oder Containern erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emskirchen
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARRKPX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de